Bewährungsstrafe für Flaschenwerfer:
Witthaut: Urteil ist Einladung für Gewalttaten gegen die Polizei
GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Ein Jahr hat die Berliner Justiz dafür gebraucht, einen Mai-Randalierer überhaupt vor Gericht zu stellen. Dann wird der Erwachsene nach dem Jugendstrafrecht beurteilt und darf mit einer Bewährungsstrafe nach Hause gehen. Dieser Richterinnenspruch ist ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht des Polizeibeamten, der von der Flasche des Angeklagten getroffen wurde.“
Solche Urteile, so Witthaut, seien einer der Gründe für die steigende Gewalt gegen Polizeibeamte. Witthaut: „Sie sind geradezu eine Einladung, Polizisten als Freiwild zu betrachten und Angriffe auf sie gesellschaftsfähig zu machen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstand und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Witthaut: „Diese Strafe wäre angemessen gewesen.“
Erst kürzlich hatte die Gewerkschaft der Polizei auch die zunehmend festzustellende Praxis der Justizbehörden beklagt, Strafverfahren aus Gründen der Geringfügigkeit einzustellen.
Link: Justiz soll inflationäres Einstellen von kleineren Strafsachen beenden
Link: GdP-Kampagne "Keine Gewalt gegen die Polizei"
Solche Urteile, so Witthaut, seien einer der Gründe für die steigende Gewalt gegen Polizeibeamte. Witthaut: „Sie sind geradezu eine Einladung, Polizisten als Freiwild zu betrachten und Angriffe auf sie gesellschaftsfähig zu machen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstand und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten gefordert. Witthaut: „Diese Strafe wäre angemessen gewesen.“
Erst kürzlich hatte die Gewerkschaft der Polizei auch die zunehmend festzustellende Praxis der Justizbehörden beklagt, Strafverfahren aus Gründen der Geringfügigkeit einzustellen.
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