GdP zu Länder-Staatsvertrag zu technischen Überwachung entlassener Straftäter
Richter: Elektronische Fußfessel ist riskante Beruhigungspille
Richter weiter: "Eine Fußfessel hält Sexualstraftäter nicht davon ab, ein Kind zu missbrauchen. Die Technik ist nicht in der Lage, vor einem strafbaren Übergriff auf ein Opfer zu warnen. Und selbst wenn sie es könnte, wären die Reaktionszeiten für ein Eingreifen der Polizei viel zu kurz.“ Fußfesseln, so Richter, könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, aber sie böten dem Opfer keinerlei Schutz.
„Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, sind elektronische Fußfesseln deshalb kein Ersatz für eine Unterbringung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in geschlossenen Therapieeinrichtungen“, betonte Richter. „Hier gibt es in den meisten Bundesländern noch immer massiven Nachholbedarf“.
„Anders als von den Justizministern vorgegaukelt, sind elektronische Fußfesseln deshalb kein Ersatz für eine Unterbringung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter in geschlossenen Therapieeinrichtungen“, betonte Richter. „Hier gibt es in den meisten Bundesländern noch immer massiven Nachholbedarf“.
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