GdP fordert Neuauflage des NPD-Verbotsverfahrens
Witthaut: Neonazistischen Bestrebungen konsequent das Wasser abgraben
Das Demonstrationsrecht sei, so Witthaut, auch ein Minderheitenschutz. Witthaut: „Wenn Mehrheiten die Meinungsäußerung von Minderheiten verhindern dürften, wäre das Demonstrationsrecht ausgehöhlt. Wenn aber Minderheiten demokratische Grundrechte dafür in Anspruch nehmen, nationalsozialistisches Gedankengut wiederzubeleben, muss dem ein gesetzgeberischer Riegel vorgeschoben werden.“ Witthaut forderte alle demokratischen Kräfte in Deutschland auf, das Grundgesetz dahingehend zu ergänzen, dass nicht nur wie bisher gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtete Handlungen (Art. 26 Abs.1 GG), sondern auch Bestrebungen zur Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes für verfassungsfeindlich erklärt werden.
Angesichts des erneuten Parlamentseinzuges der NPD in Mecklenburg-Vorpommern aufkommende Forderungen eines Verbotes der Partei, unterstütze die GdP. Doch sei dies, so Witthaut, nur die halbe Miete: „Wenn ganze Landstriche von den Volksparteien und staatlichen Institutionen im Stich gelassen werden, ist es kein Wunder, wenn politische Rattenfänger von rechts dort das Ruder übernehmen.“
Angesichts des erneuten Parlamentseinzuges der NPD in Mecklenburg-Vorpommern aufkommende Forderungen eines Verbotes der Partei, unterstütze die GdP. Doch sei dies, so Witthaut, nur die halbe Miete: „Wenn ganze Landstriche von den Volksparteien und staatlichen Institutionen im Stich gelassen werden, ist es kein Wunder, wenn politische Rattenfänger von rechts dort das Ruder übernehmen.“
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