GdP zu Einigung bei Sicherungsverwahrung
Witthaut: Neugestaltung der Sicherungsverwahrung birgt hohes Belastungsrisiko für Justiz und Polizei
Witthaut weiter: "Der stark therapeutische Ansatz und der künftige Rechtsanspruch auf Vollzugslockerung schon während der regulären Haftzeit wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine massive Belastung zunächst der Justiz, und im Weiteren der Polizei provozieren.“ Das Konzept der Justizministerin sehe zudem vor, dass auch gefährliche Täter begleiteten und unbegleiteten Ausgang haben müssten. Es liege, so Witthaut, auf der Hand, dass Justizbedienstete und wohl auch Polizisten gefährliche Täter beim begleiteten Ausgang bewachen würden. Darauf, so Witthaut, seien weder Justizvollzug, noch Polizei ausreichend vorbereitet.
Insbesondere die gesetzliche Vorgabe, dem Gefangenen unverzüglich therapeutische Maßnahmen anbieten zu müssen, setzte, so befürchtet Witthaut, den Justizvollzug unter hohen Druck. Könne der Gefangene nachweisen, dass ihm während der Haftzeit keine angemessenen Therapien und Vollzugslockerungen angeboten und ermöglicht wurden, müssten selbst hochgefährliche Täter entlassen werden. Der GdP-Vorsitzende: „Versagt der Vollzug und ist deshalb der Gefangene zu entlassen, müssen zahlreiche Polizeibeamte für die Rund-um-die-Uhr-Bewachung der Entlassenen abgestellt werden.“
Tatsächlich, so mahnt Witthaut, stehe die gesamte Struktur des Justizvollzuges in Frage: „Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass es Gefangene erster und zweiter Klasse gibt. Es wird nicht lange dauern, bis der erste zu einer einfachen Haftstrafe Gefangene nachfragen wird, warum er denn keinen Anspruch auf eine Therapie und Vollzugslockerungen hat.“
Insbesondere die gesetzliche Vorgabe, dem Gefangenen unverzüglich therapeutische Maßnahmen anbieten zu müssen, setzte, so befürchtet Witthaut, den Justizvollzug unter hohen Druck. Könne der Gefangene nachweisen, dass ihm während der Haftzeit keine angemessenen Therapien und Vollzugslockerungen angeboten und ermöglicht wurden, müssten selbst hochgefährliche Täter entlassen werden. Der GdP-Vorsitzende: „Versagt der Vollzug und ist deshalb der Gefangene zu entlassen, müssen zahlreiche Polizeibeamte für die Rund-um-die-Uhr-Bewachung der Entlassenen abgestellt werden.“
Tatsächlich, so mahnt Witthaut, stehe die gesamte Struktur des Justizvollzuges in Frage: „Das neue Gesetz darf nicht dazu führen, dass es Gefangene erster und zweiter Klasse gibt. Es wird nicht lange dauern, bis der erste zu einer einfachen Haftstrafe Gefangene nachfragen wird, warum er denn keinen Anspruch auf eine Therapie und Vollzugslockerungen hat.“
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Foto: Peter Reinäcker - pixelio.de