Hürde für Sexualstraftäter:
GdP: Erweitertes Führungszeugnis muss gesetzliche Pflicht werden
GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Die jüngsten Vorfälle bei der Parkeisenbahn Wuhlheide in Berlin zeigen, dass Menschen mit pädophilen Neigungen jedes Schlupfloch suchen, um mit Minderjährigen in Kontakt zu kommen. Deshalb reicht es nicht aus, die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nur auf bestimmte Einrichtungen zu beschränken und es ansonsten bei Vereinen oder Betreibern von kommerziellen Kindereinrichtungen auf freiwilliger Basis zu belassen.“ Selbstverständlich, so Witthaut weiter, müssten Beantragung und Ausstellung eines solchen Führungszeugnisses für die Betroffenen kostenfrei sein.
Witthaut: „Eine solche gesetzliche Verpflichtung hat mit einem Generalverdacht gegen haupt- und ehrenamtliche Helfer in der Kinder- und Jugendarbeit nichts zu tun. Kein Mensch würde auf den Gedanken kommen, dass von der Fahrerlaubnis zu behaupten, die auch für jeden Fahrzeugführer Pflicht ist.“ Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, das auch Verurteilungen zu Sexualstraftaten im untersten Bereich vermerkt, sei eine weitere Hürde für potenzielle Sexualtäter, sich das Vertrauen von Kindern zu erschleichen. Witthaut: „Wer in seiner Vergangenheit wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde, wird sich hüten, damit bei einem Verein oder einer Kinder- und Jugendeinrichtung vorstellig zu werden. Wir müssen jedes Mittel nutzen, um Kinder und Jugendliche zu schützen.“
Witthaut: „Eine solche gesetzliche Verpflichtung hat mit einem Generalverdacht gegen haupt- und ehrenamtliche Helfer in der Kinder- und Jugendarbeit nichts zu tun. Kein Mensch würde auf den Gedanken kommen, dass von der Fahrerlaubnis zu behaupten, die auch für jeden Fahrzeugführer Pflicht ist.“ Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis, das auch Verurteilungen zu Sexualstraftaten im untersten Bereich vermerkt, sei eine weitere Hürde für potenzielle Sexualtäter, sich das Vertrauen von Kindern zu erschleichen. Witthaut: „Wer in seiner Vergangenheit wegen einer Sexualstraftat verurteilt wurde, wird sich hüten, damit bei einem Verein oder einer Kinder- und Jugendeinrichtung vorstellig zu werden. Wir müssen jedes Mittel nutzen, um Kinder und Jugendliche zu schützen.“
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