GdP zu Missbrauchsfall trotz technischer Überwachung
Witthaut: Elektronische Fußfessel kein Ersatz für Therapie-Unterbringung rückfallgefährdeter Straftäter
Nach dem bekannt gewordenen mutmaßlichen Missbrauchsfall eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäters in München sehe sich, so Witthaut, die Gewerkschaft der Polizei in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Überwachung gefährlicher Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel eine äußerst riskante Scheinlösung sei.
Witthaut: „Die zentralisierte Überwachung und gegebenenfalls sofortige Alarmierung der Polizei kann höchstens unterbinden, dass ein die Fußfessel tragender Straftäter einen Tabubereich betritt oder sich gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verhält. Das heißt aber nicht, dass die Fußfessel, einen Sexualstraftäter wirksam davon abhalten kann, ein Kind zu missbrauchen.“ Fußfesseln, so Witthaut, könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, aber sie böten dem Opfer keinerlei Schutz.
Witthaut: „Die zentralisierte Überwachung und gegebenenfalls sofortige Alarmierung der Polizei kann höchstens unterbinden, dass ein die Fußfessel tragender Straftäter einen Tabubereich betritt oder sich gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verhält. Das heißt aber nicht, dass die Fußfessel, einen Sexualstraftäter wirksam davon abhalten kann, ein Kind zu missbrauchen.“ Fußfesseln, so Witthaut, könnten allenfalls helfen, den Täter im Nachhinein zu überführen, aber sie böten dem Opfer keinerlei Schutz.
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Foto: Peter Reinäcker - pixelio.de