GdP zur Kabinettsentscheidung zum Radverkehrsplan 2020
Witthaut: Uneinsichtigen Radfahrern mit präsenter Polizei auf die Felge rücken
Es sei zwar aus Sicht der GdP richtig, eine Anpassung des Radfahrer-Bußgeldkataloges an den der Autofahrer zu prüfen, doch könne nur eine präsente Polizei uneinsichtigen Radfahrern wirksam auf die Felge rücken.
Es sei im Übrigen, so Witthaut, keineswegs eine Minderheit von Radfahren, die durch notorische Übertretung von Verkehrsregeln auffalle. Der GdP-Bundesvorsitzende: „Es ist die breite Mehrheit der Radfahrer, die die Regeln des Straßenverkehrs entweder zu ihren Gunsten interpretiert oder gleich über Bord wirft. Der Rotlichtverstoß beispielsweise ist unter Radfahrern inflationär und an keine Altersgruppe oder soziale Schichtung gebunden.“ Zudem tendiere das Unrechtsbewusstsein erwischter Radfahrer gegen Null.
Als mutlos und rückwärtsgewandt bezeichnete der GdP-Bundesvorsitzende Ramsauers Beharren auf der 1,6-Promillegrenze für Radfahrer. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Ramsauer die Radfahrer damit geradezu ermutige, volltrunken aufs Rad zu steigen. Die GdP fordere die Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille.
Es sei im Übrigen, so Witthaut, keineswegs eine Minderheit von Radfahren, die durch notorische Übertretung von Verkehrsregeln auffalle. Der GdP-Bundesvorsitzende: „Es ist die breite Mehrheit der Radfahrer, die die Regeln des Straßenverkehrs entweder zu ihren Gunsten interpretiert oder gleich über Bord wirft. Der Rotlichtverstoß beispielsweise ist unter Radfahrern inflationär und an keine Altersgruppe oder soziale Schichtung gebunden.“ Zudem tendiere das Unrechtsbewusstsein erwischter Radfahrer gegen Null.
Als mutlos und rückwärtsgewandt bezeichnete der GdP-Bundesvorsitzende Ramsauers Beharren auf der 1,6-Promillegrenze für Radfahrer. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum Ramsauer die Radfahrer damit geradezu ermutige, volltrunken aufs Rad zu steigen. Die GdP fordere die Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille.
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Foto: Michael Bührke - pixelio.de