GdP zu Debatte über Vorführung des Mohammed-Videos
Witthaut: Gewalt-Eskalation nicht fahrlässig herbeireden
Der GdP-Bundesvorsitzende appellierte indes eindringlich, von der publicity-trächtigen Vorführung des Videos abzusehen. Der Angriff auf die deutsche Vertretung im Sudan habe gezeigt, dass die Lage außerhalb Deutschlands für Botschaftsmitarbeiter und dort tätige Polizeibeamte äußerst brenzlig sei. Die unreflektierte Provokation der Videovorführung gefährde akut Menschenleben.
Witthaut begrüßte indes das Einreiseverbot Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich für den us-amerikanischen Prediger Terry Jones. Es sei richtig, Hassprediger jedweder Couleur in die Schranken zu weisen. Weniger überzeugend sei aber der Versuch Friedrichs, die Ausstrahlung des Videos durch die islamfeindliche Splittergruppe „pro Deutschland“ verbieten zu wollen. Witthaut: „Unsere Verfassung erlaubt Kritik und Meinungsäußerungen bis zur gesetzlichen Schmerzgrenze, daran müssen sich hierzulande auch tief religiöse Menschen gewöhnen. Von diesem bewährten Grundsatz sollte insbesondere von Amts wegen zum Schutz der Verfassung berufene Minister nicht abweichen. Es sei überdies abzusehen, so Witthaut weiter, dass der Bundesinnenminister vor den Gerichten scheitern werde.
Witthaut begrüßte indes das Einreiseverbot Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich für den us-amerikanischen Prediger Terry Jones. Es sei richtig, Hassprediger jedweder Couleur in die Schranken zu weisen. Weniger überzeugend sei aber der Versuch Friedrichs, die Ausstrahlung des Videos durch die islamfeindliche Splittergruppe „pro Deutschland“ verbieten zu wollen. Witthaut: „Unsere Verfassung erlaubt Kritik und Meinungsäußerungen bis zur gesetzlichen Schmerzgrenze, daran müssen sich hierzulande auch tief religiöse Menschen gewöhnen. Von diesem bewährten Grundsatz sollte insbesondere von Amts wegen zum Schutz der Verfassung berufene Minister nicht abweichen. Es sei überdies abzusehen, so Witthaut weiter, dass der Bundesinnenminister vor den Gerichten scheitern werde.
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