GdP begrüßt richterliche Klarstellung zur Verwertbarkeit von Massengentests
In den sehr seltenen Fällen, bei denen die genetische Reihenuntersuchung nur sogenannte Beinahe-Treffer erbracht habe, müsse die Polizei seit heute zusätzliche Beweise zusammentragen, um den Täter aus dem Kreis dem Umfeld dieser Beinahe-Treffer zu ermitteln. Doch, so der GdP-Bundesvorsitzende, ändere sich insofern für die Polizei nicht viel. Witthaut: „Meine Kolleginnen und Kollegen sammeln in den Mord- und Vergewaltigungsfällen, bei denen häufig genetische Massentests durchgeführt werden, sehr erfolgreich und mit hohem Aufwand sowieso schon weitere Spuren und Beweismittel.“
| ||
Zur Pressemeldung als pdf-File | ||