GdP-Chef Witthaut: Wirksamkeit der Anti-Terror-Datei darf nicht verpuffen
Die wiederholt erhobenen Forderungen im Zusammenhang mit der Aufklärung der NSU-Morde nach einem besseren Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden sowie die jüngsten Vorfälle in den USA und Kanada seien deutliche Hinweise darauf, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und Polizei zur Aufdeckung und Verhinderung von Terroranschlägen mit Toten und Verletzten notwendig ist. Witthaut: "Das in Deutschland bestehende Trennungsgebot steht zwar nicht zur Disposition, muss aber dem Maßstab der wachsenden Bedrohungen unserer Gesellschaft standhalten."
Das Bundesverfassungsgericht hat zur heutigen Entscheidung folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Link: Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen
Das Bundesverfassungsgericht hat zur heutigen Entscheidung folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Link: Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen
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