Malchow fordert Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung
GdP unterstützt Absicht der Innenminister zur Senkung der Promillegrenze bei Radfahrern
Nach Expertenmeinung liegt bei 1,3 Promille eine Leistungseinbuße von über 80 Prozent vor. Vor diesem Hintergrund, so Malchow, und der ständig steigenden Zahl von Radfahrern sei es zur wirksamen Verbesserung der Verkehrssicherheit höchste Zeit, die Promillegrenzen herunter zu regeln. Malchow: "Die bisherige Promillegrenze wird dem Anspruch auf eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gerecht. Deshalb ist eine Absenkung zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer geboten."
GdP-Bundesvorsitzender Malchow zeigte sich im Vorfeld der in dieser Woche in Hannover stattfindenden beginnenden Frühjahrskonferenz der Innenminister- und Senatoren (IMK) in Hannover erfreut, dass die Länderinnenpolitiker eine GdP-Forderung aufgreifen. Im vergangenen Jahr hatten Verkehrsexperten der Gewerkschaft der Polizei auf einer Fach-Tagung zu Rauschmitteln im Straßenverkehr bereits die Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille empfohlen. Zudem solle für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit eingeführt werden.
Malchow forderte die Vertreter der IMK auf, bei ihren Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. Jede Regel sei nur die Hälfte wert, wenn das Risiko beim Regelverstoß erwischt und später bestraft zu werden, zu gering ist.
GdP-Bundesvorsitzender Malchow zeigte sich im Vorfeld der in dieser Woche in Hannover stattfindenden beginnenden Frühjahrskonferenz der Innenminister- und Senatoren (IMK) in Hannover erfreut, dass die Länderinnenpolitiker eine GdP-Forderung aufgreifen. Im vergangenen Jahr hatten Verkehrsexperten der Gewerkschaft der Polizei auf einer Fach-Tagung zu Rauschmitteln im Straßenverkehr bereits die Herabsetzung des Grenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille empfohlen. Zudem solle für alkoholisierte Fahrradfahrer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit eingeführt werden.
Malchow forderte die Vertreter der IMK auf, bei ihren Beratungen die personelle Situation der polizeilichen Verkehrsüberwachung nicht außer Acht zu lassen. Jede Regel sei nur die Hälfte wert, wenn das Risiko beim Regelverstoß erwischt und später bestraft zu werden, zu gering ist.
Foto: Arno Bachert - pixelio.de