GdP sieht sich durch Bundespräsidenten bestätigt:
Luftsicherheitsgesetz schließt Lücken in der Terrorbekämpfung
Nach einem langen Hin und Her, so der GdP-Vorsitzende, seien nunmehr weitere gesetzliche Lücken in der Terrorbekämpfung geschlossen worden. Zwar sei die Möglichkeit des Abschusses eines Passagierflugzeuges ein "hochtheoretisches Szenario", doch hätten die gezielten Abstürze in die beiden Türme des World Trade Centers und in das amerikanische Verteidgungsministerium deutlich gemacht, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf bestand.
Der GdP-Vorsitzende drückte aus, was die Beteiligten - von der Polizei über die Luftaufsicht bis zur Luftwaffe - beschäftigt: "Einerseits sind wir froh, dass es jetzt eine gesetzliche Grundlage für das hoheitliche Handeln gibt. Andererseits wünscht sich jeder angesichts der äußerst schwierigen Entscheidung, im Ernstfall ein Passagierflugzeug abschießen zu müssen, dass dieser Fall niemals eintritt".
Von einer möglichen Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht, so Freiberg zu den Hinweisen des Bundespräsidenten, erwarte die GdP eine Bekräftigung des Trennungsgebotes zwischen der Polizei und der Bundeswehr.
Zur Pressemeldung im pdf-Format
Der GdP-Vorsitzende drückte aus, was die Beteiligten - von der Polizei über die Luftaufsicht bis zur Luftwaffe - beschäftigt: "Einerseits sind wir froh, dass es jetzt eine gesetzliche Grundlage für das hoheitliche Handeln gibt. Andererseits wünscht sich jeder angesichts der äußerst schwierigen Entscheidung, im Ernstfall ein Passagierflugzeug abschießen zu müssen, dass dieser Fall niemals eintritt".
Von einer möglichen Überprüfung des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht, so Freiberg zu den Hinweisen des Bundespräsidenten, erwarte die GdP eine Bekräftigung des Trennungsgebotes zwischen der Polizei und der Bundeswehr.
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