Blockade der Grünen gegen DNA-Analysen erschwert Kampf gegen schwere Verbrechen
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Die Entnahme einer DNA-Probe als normale erkennungsdienstliche Maßnahme ist mit der bereits heute üblichen Abnahme eines Fingerabdrucks vergleichbar. Die DNA-Probe allerdings übertrifft die Erfolgschancen, Verbrechen aufzuklären und damit weitere Verbrechen zu verhindern, bei weitem."
Die Abnahme einer DNA-Probe sei kein schwerwiegenderer Eingriff in die Persönlichkeit als die bisherigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
Freiberg: "Je mehr genetische Fingerabdrücke von mutmaßlichen Tätern registriert sind, umso mehr Verbrechen können aufgeklärt werden. Gleichzeitig schützt der genetische Fingerabdruck Unschuldige vor polizeilicher Verfolgung und sogar vor Justizirrtümern. Passt eine DNA-Spur nicht zu einem Verdächtigen, dann war er auch wirklich nicht der Täter, selbst wenn alle Indizien gegen ihn sprechen."
Es sei politisch unverantwortlich, so Freiberg, Misstrauen gegenüber dieser Ermittlungsmethode in der Öffentlichkeit zu säen. Freiberg: "Auch die Grünen wissen, dass die Polizei über die Identitätsfeststellung hinaus keine weiteren Informationen, insbesondere Erbinformationen, aus den DNA-Proben gewinnen kann und auch nicht gewinnen will. Das ist technisch und gesetzlich ausgeschlossen."
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Die Abnahme einer DNA-Probe sei kein schwerwiegenderer Eingriff in die Persönlichkeit als die bisherigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
Freiberg: "Je mehr genetische Fingerabdrücke von mutmaßlichen Tätern registriert sind, umso mehr Verbrechen können aufgeklärt werden. Gleichzeitig schützt der genetische Fingerabdruck Unschuldige vor polizeilicher Verfolgung und sogar vor Justizirrtümern. Passt eine DNA-Spur nicht zu einem Verdächtigen, dann war er auch wirklich nicht der Täter, selbst wenn alle Indizien gegen ihn sprechen."
Es sei politisch unverantwortlich, so Freiberg, Misstrauen gegenüber dieser Ermittlungsmethode in der Öffentlichkeit zu säen. Freiberg: "Auch die Grünen wissen, dass die Polizei über die Identitätsfeststellung hinaus keine weiteren Informationen, insbesondere Erbinformationen, aus den DNA-Proben gewinnen kann und auch nicht gewinnen will. Das ist technisch und gesetzlich ausgeschlossen."
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