GdP: Lauschangriff darf nicht in die Mühlen des Wahlkampfes geraten
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Wenn die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Neufassung der akustischen Wohnraumüberwachung in die Mühlen des Wahlkampfes gerät, weil keine Seite im Vermittlungsausschuss der anderen einen Gesetzeserfolg gönnt, können wir in der Bekämpfung der Schwerstkriminalität einpacken.“
Die akustische Wohnraumüberwachung ist, so die GdP, oft das einzige Mittel, Informationen insbesondere aus ethnisch geschlossenen Kreisen der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus zu gewinnen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis der akustischen Wohnraumüberwachung erheblichen Einschränkungen unterworfen, was eine Neufassung der rechtlichen Grundlage bis zum 30. Juni erforderte. Kommt im Vermittlungsausschuss kein Kompromiss zustande, gibt es für den Lauschangriff keine rechtliche Grundlage mehr.
Freiberg: „Bis eine neue Regierung handlungsfähig ist, vergehen Monate - Monate, in denen uns wichtige Erkenntnisse, zum Beispiel über geplante terroristische Anschläge, entgehen könnten. Dieses Risiko wäre politisch nicht zu verantworten.“
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Die akustische Wohnraumüberwachung ist, so die GdP, oft das einzige Mittel, Informationen insbesondere aus ethnisch geschlossenen Kreisen der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus zu gewinnen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis der akustischen Wohnraumüberwachung erheblichen Einschränkungen unterworfen, was eine Neufassung der rechtlichen Grundlage bis zum 30. Juni erforderte. Kommt im Vermittlungsausschuss kein Kompromiss zustande, gibt es für den Lauschangriff keine rechtliche Grundlage mehr.
Freiberg: „Bis eine neue Regierung handlungsfähig ist, vergehen Monate - Monate, in denen uns wichtige Erkenntnisse, zum Beispiel über geplante terroristische Anschläge, entgehen könnten. Dieses Risiko wäre politisch nicht zu verantworten.“
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