GdP: Erster Schusswaffengebrauch wegen Softair-Pistole
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| In diesem Fall hatte die 24jährige Polizistin sogar erst noch zwei Warnschüsse abgegeben, ehe sie gezielt auf den Mann schoss; dieser hatte zuvor auf einem Schulhof seine von ihm getrennt lebende Ehefrau bedroht und dann die „Waffe“ auf die Polizistin gerichtet. Der 52jährige wurde im Gesäß getroffen. Der GdP-Vorsitzende mahnte eine gesetzliche Regelung gegen das Führen solcher rechtlich als Spielzeug eingestuften Softair-Waffen in der Öffentlichkeit an: „Unsere Initiative gegen den lebensgefährlichen Unfug ist leider durch die Neuwahlen zum Deutschen Bundestag ausgebremst worden. Sobald die neue Regierung im Amt ist, drängen wir auf eine umgehende Lösung.“ Diese müsste umso schneller zu erreichen sein, als | ||
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