GdP begrüßt Pläne zur Wiedereinführung des Kronzeugenprinzips
Freiberg: Kronzeugenregelung zur verbesserten Verbrechensbekämpfung längst überfällig
Mit Genugtuung beobachte die GdP jetzt, dass das Kronzeugenprinzip aus seiner früheren starren, eingeengten Form in ein praktikables Recht umgeschmiedet werde. Freiberg: „Die Vernetzung innerhalb der kriminellen Szenen wächst. Es gibt Deliktsfelder wie den islamistischen Terrorismus und die organisierte Kriminalität, in denen es nur auf-grund von Insidern möglich ist, die Strukturen aufzudecken und die Täter zu verurteilen.“ Andere Ermittlungsansätze scheiterten sehr oft an den in diesen Deliktsfeldern meist abgeschlossenen ethnischen Gruppierungen.
Der GdP-Vorsitzende: „Es ist zweckmäßig, alle Straftaten einzubeziehen und Straferlass oder Strafminderung vorzusehen, auch wenn die Strafandrohung mindestens ein Jahr Freiheitsentzug beträgt.“
Auch, wenn ein Handel mit einem Straftäter dem deutschen Rechtsverständnis fremd sei, habe die GdP nie nachvollziehen können, dass angesichts der wachsenden Bedrohungslage für unseren Rechtsstaat auf die Kronzeugenregelung als effektives Instrument zur Verbrechensbekämpfung lange Zeit verzichtet wurde.
Zur Pressemeldung als pdf-File
Der GdP-Vorsitzende: „Es ist zweckmäßig, alle Straftaten einzubeziehen und Straferlass oder Strafminderung vorzusehen, auch wenn die Strafandrohung mindestens ein Jahr Freiheitsentzug beträgt.“
Auch, wenn ein Handel mit einem Straftäter dem deutschen Rechtsverständnis fremd sei, habe die GdP nie nachvollziehen können, dass angesichts der wachsenden Bedrohungslage für unseren Rechtsstaat auf die Kronzeugenregelung als effektives Instrument zur Verbrechensbekämpfung lange Zeit verzichtet wurde.
Zur Pressemeldung als pdf-File