GdP begrüßt Pläne der Bundesregierung:
Witthaut: Maut-Daten zur Aufklärung schwerster Straftaten nutzen
Witthaut: „Bei besonders schweren Straftaten und in den Fällen, wo die Polizei für die Strafverfolgung persönliche Daten über die Telekommunikationsüberwachung ermitteln darf, muss es möglich sein, Zugriff auf Maut-Daten zu haben.“ Dies könne die Ermittlungen erheblich beschleunigen. Für normale Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, betonte Witthaut, solle das natürlich nicht gelten. Allgemeine Überwachungsraster dürften mit dem Mautsystem nicht verbunden sein. Die Nutzung eines solchen Instruments dürfe nicht den Weg in den Polizeistaat ebnen. Witthaut: „Die Polizei braucht für ihre Maßnahmen auch das Vertrauen der Bevölkerung.“
Der stellvertretende GdP-Vorsitzende: „Die politisch Verantwortlichen sollten sich aber von der Faszination moderner, technischer Möglichkeiten nicht blenden lassen.“ Immer noch werde Personal bei der Polizei abgebaut. Deren Arbeit könnten Maschinen und Software-Systeme beileibe nicht übernehmen.
Zur Pressemeldung als pdf-File
Der stellvertretende GdP-Vorsitzende: „Die politisch Verantwortlichen sollten sich aber von der Faszination moderner, technischer Möglichkeiten nicht blenden lassen.“ Immer noch werde Personal bei der Polizei abgebaut. Deren Arbeit könnten Maschinen und Software-Systeme beileibe nicht übernehmen.
Zur Pressemeldung als pdf-File