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Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Blitzlichtgewitter der Hauptstatdt-Fotografen. Foto: picture alliance |
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Die Bundeskanzlerin, so Freiberg weiter, sollte die Auffassung der Sicherheitsexperten ernst nehmen, dass nur eine ausreichende polizeiliche Präsenz, eine ausreichende personelle Verstärkung der Jugendgerichtshilfe sowie eine Verstärkung der Justiz den Rechtsfrieden wieder herstellen könnten.
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| | Eine Erhöhung des Strafrahmens für jugendliche Straftäter wies der GdP-Vorsitzende erneut zurück. Freiberg verwies auf Aussagen im 2. Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2006. Das Innen- und Justizministerium haben dort darauf hingewiesen, dass sich das geltende Jugendstrafrecht bewährt habe und es ausreichende und angemessenen Reaktionsmöglichkeiten bei Straftaten junger Menschen biete.
Freiberg: „Diejenigen, die jetzt am lautesten nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts rufen, haben es versäumt, die Empfehlungen des Sicherheitsberichts umzusetzen. Die Länder sind in der Verantwortung in der |
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Praxis ein ausreichendes Angebot an geeigneten, erziehungs- und strafpädagogischen Maßnahmen, wie sie das Jugendstrafgesetz vorsieht, zu ermöglichen . Dieser Verantwortung müssen die Regierenden nicht nur in Wahlkampfzeiten gerecht werden, sondern vor allem davor und danach.