Fehlen eines bundesweiten Waffenregisters ist skandalös
Bei neuem Waffenrecht droht Ausweitung des Vollzugsdefizits
Der GdP-Vorsitzende warnte aber davor, zu glauben, dass sich per Gesetz der offensichtlich vorhandene Reiz, ein Schusswaffenimitat mit sich herumzutragen, verleiden lasse. Freiberg: „Nur mit einer entsprechenden polizeilichen Präsenz in der Öffentlichkeit sind solche Gesetze überhaupt umzusetzen.“ Da der von der GdP massiv kritisiert Personalabbau in den letzten Jahren aber zu einer erschreckenden Ausdünnung bei der Polizei gesorgt habe, drohe hier ein weitere Ausweitung des Vollzugsdefizits.
Das geplante Trageverbot von Messern mit einer mindestens 12 cm langen fest stehenden Klinge dagegen sei, so Freiberg, lediglich „ein gesetzliches Deckmäntelchen für den langjährigen Personalabbau bei der Polizei und Beruhigungspille für die Bürgerinnen und Bürger. „Dieses Verbot geht an der Wirklichkeit vorbei. Es sind nicht die Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe gewaltbereiter Menschen. Diese überschaubare Gruppe wird sehr schnell andere, ebenso gefährliche Stichwaffen mit sich führen, die aber nicht unter das Verbot fallen werden.“ Es sei notwendig, so Freiberg, diesen, oft schon polizeibekannten Tätern, klar zu machen, dass sie gefährliche Gegenstände nicht bei sich tragen dürften. Wirkungsvolle Präventionsarbeit der Polizei, so schränkte der GdP-Vorsitzende ein, sei aber sehr personalintensiv. Das Personal stehe nicht zur Verfügung.
Harsche Kritik äußerte Freiberg am im Gesetzesentwurf erneuten Fehlen eines bundesweiten Waffenregisters: „Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gibt.“ Waffen würden zwar in örtlichen Registern hinterlegt, Beamte aus einem anderen Bundesland hätten darauf aber keinen direkten Zugriff. Unterschiedliche Software und Ablage-Kategorien verkomplizierten zudem die Suche nach einer Waffe und deren Besitzer ganz erheblich.
Download: Hintergrund zu den Themen Waffenrecht, Imitat- und Softair-Waffen
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Sie ähneln sich wie ein Ei dem anderen: links eine Luftpistole in Form der Walther P99 … Foto: Polizei Niedersachen … und rechts die originale Dienstwaffe der Polizei NRW, Walther P99. Foto: W. Dicke | ||
Harsche Kritik äußerte Freiberg am im Gesetzesentwurf erneuten Fehlen eines bundesweiten Waffenregisters: „Es ist ein Skandal, dass die große Koalition bei ihrer Reform den Aufbau eines bundesweiten Waffenregisters ausklammert. In Deutschland wird inzwischen jede Banane gezählt, aber die Polizei weiß nicht, wie viele legale Waffen es im Land gibt.“ Waffen würden zwar in örtlichen Registern hinterlegt, Beamte aus einem anderen Bundesland hätten darauf aber keinen direkten Zugriff. Unterschiedliche Software und Ablage-Kategorien verkomplizierten zudem die Suche nach einer Waffe und deren Besitzer ganz erheblich.
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