GdP begrüßt zentrales Waffenregister
Die Einführung eines zentralen Waffenregisters, eine von der Gewerkschaft der Polizei seit Jahren geforderte Einrichtung, sei für die Polizei allerdings sehr hilfreich. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Es kann für unsere Kolleginnen und Kollegen überlebenswichtig sein, bei aktuellen Fahndungen sofort ermitteln zu können, ob der Gesuchte Waffenbesitzer ist.“
Skeptisch sieht die GdP das Bemühen des Gesetzgebers, verdachtsunabhängige Kontrollen in den Wohnungen von Besitzern legaler Waffen auf rechtliche Grundlagen zu stellen.
Freiberg: „Ob das Bundesverfassungsgericht dies mit dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbaren kann, ist fraglich. Bei Anhaltspunkten, die eine unsachgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen befürchten lassen, können und müssen die Behörden bereits jetzt tätig werden.“
Skeptisch sieht die GdP das Bemühen des Gesetzgebers, verdachtsunabhängige Kontrollen in den Wohnungen von Besitzern legaler Waffen auf rechtliche Grundlagen zu stellen.
Freiberg: „Ob das Bundesverfassungsgericht dies mit dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung vereinbaren kann, ist fraglich. Bei Anhaltspunkten, die eine unsachgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen befürchten lassen, können und müssen die Behörden bereits jetzt tätig werden.“
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