1. bundesweiter Erfahrungs- und Informationsaustausch für Gleichstellungsbeauftragte der Polizeien in Fulda
Gleichstellungsbeauftragte in der Polizei stärken
Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten im hessischen Fulda auf Einladung der GdP unter Leitung der GdP-Bundesfrauenvorsitzenden Sandra Temmen zwei Tage lang die Arbeitsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten analysiert, die Chancengleichheit in der Polizei kritisch hinterfragt und die Zielsetzungen der Gleichstellung diskutiert. Elke Gündner-Ede, für Frauen- und Gleichstellungspolitik verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstands: „Als größte Arbeitnehmervertretung in der Polizei sieht sich die GdP in der Pflicht, für die Umsetzung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in den Dienststellen zu streiten.“ Dazu, so Gündner-Ede, müssten die Regelungen des AGG in den Dienststellen bekannter gemacht und dort für dieses Instrument der Gleichstellungspolitik offensiv geworben werden.
Dringend, so mahnte sie, müsse die sich aus dem Legalitätsprinzip und dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht ergebende Rechtsunsicherheit für Gleichstellungsbeauftragte beendet werden. Ein juristisches Gutachten und klare rechtliche Regelungen in dieser Frage sollten bald die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten erleichtern.
Gündner-Ede forderte zudem einheitliche Bewertungsmaßstäbe, um diskriminierungsfreie Bezahlung zu ermöglichen: „Die GdP ist gefordert, sich für geschlechtergerechte Beurteilungen als Voraussetzung für diskriminierungsfreie Bezahlung und faire Aufstiegschancen einzusetzen.“
Auch der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg sicherte in seinem Statement den Gleichstellungsbeauftragten in der Polizei die Unterstützung seiner Organisation zu. „Kein Bereich innerhalb der Polizei ist für Frauen tabu. Viel hat sich dadurch für die Geschlechter verändert, doch besser werden muss noch einiges. Gleichstellungsbeauftragte sind oft Einzelkämpferinnen. Die GdP will sie in ihrer Arbeit stärken.“
Dringend, so mahnte sie, müsse die sich aus dem Legalitätsprinzip und dem fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht ergebende Rechtsunsicherheit für Gleichstellungsbeauftragte beendet werden. Ein juristisches Gutachten und klare rechtliche Regelungen in dieser Frage sollten bald die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten erleichtern.
Gündner-Ede forderte zudem einheitliche Bewertungsmaßstäbe, um diskriminierungsfreie Bezahlung zu ermöglichen: „Die GdP ist gefordert, sich für geschlechtergerechte Beurteilungen als Voraussetzung für diskriminierungsfreie Bezahlung und faire Aufstiegschancen einzusetzen.“
Auch der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg sicherte in seinem Statement den Gleichstellungsbeauftragten in der Polizei die Unterstützung seiner Organisation zu. „Kein Bereich innerhalb der Polizei ist für Frauen tabu. Viel hat sich dadurch für die Geschlechter verändert, doch besser werden muss noch einiges. Gleichstellungsbeauftragte sind oft Einzelkämpferinnen. Die GdP will sie in ihrer Arbeit stärken.“