GdP begrüßt BGH-Urteil zu Stadionverboten
Freiberg: Stadionverbote helfen Fußball-Gewalt einzudämmen
Freiberg betonte, dass Stadienverbote nur eine von vielen präventiven Maßnahmen darstellten. Angesichts der drastisch zunehmenden Ausschreitungen von Fußballfans und der dabei immer brutaler werdenden Angriffe auf die rund um die Stadien und auf den An- und Abreisewegen eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten seien auch der Deutsche Fußballbund (DFB), die Deutsche Bahn (DB) und die Kommunen gefordert, der Gewalt im Zusammenhang mit dem Fußballgeschehen wirksamen Einhalt zu bieten.
Freiberg: „Krawalle von Fußballfans nehmen mittlerweile nicht mehr hinnehmbare Ausmaße an. An jedem Wochenende sind tausende Einsatzkräfte vor Ort, um Ausschreitungen zu verhindern.“ Inzwischen wichen Fußball-Gewalttäter immer häufiger in tiefere Ligen aus. Die personellen Ressourcen der Polizeien nähmen aber seit Jahren ab. Freiberg: „Die Polizei kann nicht zusätzlich noch einige Dorfvereine mit Großaufgeboten schützen.“
Bundesgerichtshofs. „Das ist ein guter Tag für den Fußball“ lobte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter die Entscheidung des BGH.
„Das Urteil gibt uns die Chance, die bundesweit 4000 gewaltbereiten Fußballfans der Kategorie C, die nur an Randale, nicht aber am Fußball interessiert sind, von den wirklichen Fans zu trennen.“ Das Urteil sei „ein deutliches Signal, dass die Gesellschaft nicht länger bereit ist, die Stadien einer kleinen, nur an Gewalt interessierten Gruppe vermeintlicher Fußball zu überlassen.“
Richter erinnerte in diesem Zusammenhang daran, das alleine in Nordrhein-Westfalen die Spiele von 34 Fußballvereinen ständig von einem Großaufgebot von Polizeibeamten begleitet werden müssen, weil es sonst zu massiven Auseinandersetzungen kommt. Auch das heutige Karlsruher Urteil geht auf ein vor drei Jahren vom MSV Duisburg verhängtes Stadionverbot zurück.
Freiberg: „Krawalle von Fußballfans nehmen mittlerweile nicht mehr hinnehmbare Ausmaße an. An jedem Wochenende sind tausende Einsatzkräfte vor Ort, um Ausschreitungen zu verhindern.“ Inzwischen wichen Fußball-Gewalttäter immer häufiger in tiefere Ligen aus. Die personellen Ressourcen der Polizeien nähmen aber seit Jahren ab. Freiberg: „Die Polizei kann nicht zusätzlich noch einige Dorfvereine mit Großaufgeboten schützen.“
Guter Tag für den Fußball Auch die Gewerkschaft der Polizei im Fußball-Land Nordrhein-Westfalen begrüßte die Grundsatzentscheidung des Karlsruher | ||
„Das Urteil gibt uns die Chance, die bundesweit 4000 gewaltbereiten Fußballfans der Kategorie C, die nur an Randale, nicht aber am Fußball interessiert sind, von den wirklichen Fans zu trennen.“ Das Urteil sei „ein deutliches Signal, dass die Gesellschaft nicht länger bereit ist, die Stadien einer kleinen, nur an Gewalt interessierten Gruppe vermeintlicher Fußball zu überlassen.“
Richter erinnerte in diesem Zusammenhang daran, das alleine in Nordrhein-Westfalen die Spiele von 34 Fußballvereinen ständig von einem Großaufgebot von Polizeibeamten begleitet werden müssen, weil es sonst zu massiven Auseinandersetzungen kommt. Auch das heutige Karlsruher Urteil geht auf ein vor drei Jahren vom MSV Duisburg verhängtes Stadionverbot zurück.
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