Marschrichtung für Tarifrunde 2005 steht
Folgende Hauptforderungen kristallisierten sich heraus:
- Die Verhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts im ÖD werden fortgeführt.
- Die Lohn- und Vergütungstarifverträge des ÖD werden zum 31. Januar 2005 nicht gekündigt. Im Januar 2005 ist diese Frage erneut zu bewerten. Die Beschäftigten des ÖD dürfen nicht von den allgemeinen Einkommenserhöhungen abgekoppelt werden.
- Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger darf nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden. Die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist auf die 38,5 Stundenwoche zurückzuführen.
- Für die Auszubildenden ist einen Regelung zur Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach abgeschlossener Ausbildung, mindestens jedoch für ein Jahr, zu vereinbaren.
Weitere Informationen zu den Entschließungen u. a. zur Besoldungsrunde 2005 für Beamtinnen und Beamte.