TVöD und TVÜ ab 1. Oktober 2005 in Kraft
Neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen unter Dach und Fach
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| Anfang September hatten die Tarifkommissionen der Gewerkschaft der Polizei, von ver.di und der GEW den Verhandlungsergebnissen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) und dem Tarifvertrag für den öD (TVöD) mehrheitlich zugestimmt. Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Damit ist die Ablösung des alten Bundesangestellentarifs für die Beschäftigten von Bund und Kommunen perfekt. Jetzt wird es für uns weiter darum gehen, dass auch die Länder in den TVöD einbezogen werden.“ Eine fortgesetzte Spaltung, so Freiberg gegenüber der Presse, des zunehmend nur noch bedingt gepflegten Tarifrechts des BAT und der Manteltarifverträge für Ost und West im Länderbereich auf der einen Seite und den | ||
(v. l.) Frank Bsirske, ver.di, Ulrich Thöne, GEW, Konrad Freiberg, GdP, und Kurt Martin, ver.di, kurz vor Beginn der Pressekonferenz. |
(v. l. )Ein letzter Blick in die Unterlagen: Ulrich Thöne, Konrad Freiberg und Frank Bsirske. |
Aufttritt: Unter großem Presseinteresse begrüßt Bundesinnenminister Otto Schily die Gewerkschaftsvertreter. | ||
(v.l.) Bundesinnenminister Otto Schily, Peter Ehrlich, Leiter der Pressekonferenz, Ulrich Thöne, GEW, Konrad Freiberg, GdP. |
Erfolg: Die Tarifparteien präsentieren den neuen Vertrag. Nun sollen noch die Länder nachziehen. | Fotos (6): Rüdiger Holecek | ||
- Einheitliche Entgelttabelle für die Beschäftigten
- neue Arbeitsbedingungen – zur Arbeitszeit – zur Qualifizierung – zu leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen
- keine Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten
- mehr Flexibilität und Souveränität für die Beschäftigten
Unter anderem legt der TVÜ fest:
- Überleitung von vorhandenen Beschäftigten in die neuen Entgeltgruppen
- umfassende Besitzstandswahrung
Zum Tarif-Flyer der GdP
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Informationen zum neuen TVöD bietet auch ver.di.