Der START ist gemacht – jetzt muss es weitergehen!
Fernlehreanteile im § 15 BPolLV Aufstieg
erstens die Möglichkeiten hier Anzahl von mehr als 75 Kolleginnen und Kollegen, deutlich erhöht werden und zweitens auch weitere Phasen dazu kommen, so dass der Anteil der Fernlehrephasen ebenfalls deutlich erhöht wird.
Aufstiegsverfahren im Rahmen des verkürzten Aufstieges gem. § 16 BPolLV müssen ebenfalls sog. Fernlehreanteile beinhalten, um auch im Rahmen der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf einen Aufstieg machen zu können.