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Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Info in Deutsche Polizei / Internet

Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung der an die GdP erteilten Einzugsermächtigungen

Wir nutzen zur Zahlung des GdP-Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir

ab dem 1. November 2013

auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von unseren Mitgliedern bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA -Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE34ZZZ00000380955 gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, ist durch unsere Kolleginnen und Kollegen nichts zu unternehmen.


Die Mandatsreferenznummer, der Monatsmitgliedsbeitrag und unsere Gläubiger-ID wurden unseren Mitgliedern beim Beitragseinzug zum 01.08.2013 im Kontoauszug mitgeteilt. Ebenfalls teilten wir dort den nächsten Abbuchungstermin mit.

Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir um zeitnahe Nachricht an uns. Dazu bitte auch IBAN und den BIC angeben (siehe Kontoauszug).

Für Monatsabbucher

buchen wir immer zum 1. Werktag des Monats ab. Für Quartalsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag im 2. Monat des Quartals ab.


Bei Fragen zu diesem Thema:
Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Baden-Württemberg
Maybachstrasse 2
71735 Eberdingen
Tel..: 07042/879-0

Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Baden-Württemberg
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