Eine GdP-Mitgliedschaft lohnt sich!
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Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied bei der Gewerkschaft der Polizei - Landesbezirk Baden-Württemberg - begrüßen zu dürfen.
Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht unter die Mitgliedschaft gem. § 4 (Angehörige der Polizei) fallen, können Fördermitglied werden, soweit sie sich zu den Zielen und Aufgaben des Landesbezirks bekennen.
Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht unter die Mitgliedschaft gem. § 4 (Angehörige der Polizei) fallen, können Fördermitglied werden, soweit sie sich zu den Zielen und Aufgaben des Landesbezirks bekennen.