Ein Neuanfang – Neugründungen von Polizeigewerkschaften nach dem 2. Weltkrieg
14. September 1950: Gründungstag der GdP
Nach Ende des zweiten Weltkrieges 1945 lag Deutschland in Trümmern. Unter der Aufsicht und Verwaltung der Siegermächte England, Frankreich, den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion begann ein mühseliger und langwieriger Wiederaufbau. Die Alliierten hatten Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt, für die sie teils recht unterschiedliche politische Rechte und Zielrichtungen formulierten. Grundsätzliche Einigkeit herrschte nur in den Punkten der Demilitarisierung und Entnazifizierung. Unter diesen Bedingungen begann auch der gewerkschaftliche Neuaufbau. Dieser gestaltete sich in den vier Besatzungszonen sehr unterschiedlich. Insbesondere in Bezug auf die Polizei und deren Möglichkeiten sich zu organisieren, verfolgte man unterschiedliche Strategien.Die Bereitschaft unter den Polizeibeamten sich gewerkschaftlich zu organisieren war generell vorhanden. Beamte die nach der Bescheinigung ihrer politischen Unbedenklichkeit in den Dienst übernommen wurden, sowie viele die im Nationalsozialismus aus dem Polizeidienst entlassen worden waren und nun zurückkehrten, trafen auf neue Kollegen, die sich schnell für die gewerkschaftlichen Ideen begeistern ließen. In den westlichen Besatzungszonen konnten solche Zusammenschlüsse jedoch vorerst nicht entstehen. In der französischen und der britischen Zone herrschte bis 1948 ein totales Koalitionsverbot für alle Polizeibeamten. Die Verwaltung der amerikanischen Zone zeigte sich toleranter und erlaubte 1946 erste Polizeivereinigungen.
Hamburg, 1950: Die erste Satzungskommission am Vorabend der Gründung der GdP / GdP
Als erstes gelang eine gewerkschaftliche Organisationsgründung von Polizisten in der russischen Besatzungszone. Dort waren seit dem 10. Juni 1945 Partei- und Gewerkschaftsgründungen erlaubt. Auf dem von den Russen kontrollierten Gebiet, auf dem später die Deutsche Demokratische Republik entstand und das heute die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern umfasst, gründete sich schon bald darauf der "Freie Deutsche Gewerkschaftsbund" (FDGB). In diesem wurden auch Beamte der Polizei gewerkschaftlich organisiert.
Die Amerikaner, welche die Länder Bayern, Bremen, Hessen und Baden-Württemberg kontrollierten, ließen erstmals in Bremen eine Polizeivereinigung zu. Dort gründete sich 1946 der "Landesverband der bremischen Polizeibeamten e. V.". Im nördlichen Baden-Württemberg schlossen sich Polizisten in den lokalen Vereinigungen des Gewerkschaftsbundes zusammen. Auch in München konnte sich bereits im April 1946 eine Polizei-Fachgruppe innerhalb der örtlichen Gewerkschaft etablieren. Ähnliches gelang im Dezember in Hessen. Die Landespolizei Bayerns bildete 1947 ebenfalls eine Fachgruppe innerhalb des bayrischen Gewerkschaftsbundes.
In der britischen Besatzungszone, zu der die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein gehörten, wurde das Koalitionsverbot für Polizeibeamte erst 1948 entschärft. Mit der Militärregierungsverordnung Nr. 134 vom 1. März desselben Jahres wurde es den Beamten erlaubt, ihre Vertreter selbst zu wählen. In der darauf folgenden Zeit wurde es ihnen gestattet, Polizeibeamtenverbände zu gründen. Diese durften jedoch nicht als gewerkschaftliche Interessenvertretungen agieren. Polizeibeamten war es zudem nicht gestattet, sich in Gewerkschaften zu organisieren, die nicht ausschließlich Polizisten vereinigten. 1948 entstanden unter diesen Bedingungen der „Bund der Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen“ in Düsseldorf und die „Berufsvereinigung der Polizeibeamten des Landes Schleswig-Holsteins“ in Kiel sowie der „Verein der Polizeibeamten Groß-Hamburg e. V.“. Am 21 Juni des folgenden Jahres wurde der „Bund der Polizeibeamten e. V.“ als Vereinigung der niedersächsischen Polizeibeamten gegründet.
Die Kollegen in der französischen Besatzungszone, heute Baden, Rheinland-Pfalz und Saarland, mussten am längsten auf die Vereinigungsfreiheit warten. Erst am 8. September 1949 erlaubte die Militärregierung mit dem „Verband der Polizeibeamten Badens“ eine entsprechende Gründung auf ihrem Gebiet. Ähnlich wie in der britischen Zone blieb aber auch diesem ein Großteil der gewerkschaftlichen Arbeit verwehrt.
Bei den bis zu diesem Zeitpunkt existenten Polizeibeamtenverbände handelte es sich jedoch nicht um Polizeigewerkschaften im heuteigen Sinn. Diese waren bis dato nicht vorhanden. Erschwerend kam hinzu, dass am 21. September 1949 eine Weisung an alle Polizeibeamten der Bundesrepublik erging, die es ihnen verbot sich in Gewerkschaften zu organisieren, die nicht ausschließlich aus Polizeibeamten bestanden. Gegen dieses Verbot kämpfte die 1948 gegründete „Arbeitsgemeinschaft deutscher Polizeibeamter“ an, deren Ziele in der Koalitionsfreiheit für Polizisten und der Gründung einer Einheitsgewerkschaft lagen. Aufgehoben wurde dieses Verbot erst ein Jahr später, nachdem der Vorsitzende des neugegründeten „Deutschen Gewerkschaftsbundes“, Hans Böckler, vermittelnd eingeschritten war.
Nach Vorgesprächen im Frühling 1950 kamen am 14. September desselben Jahres Vertreter der Polizeivereinigungen der Länder der westlichen Zonen in Hamburg zusammen. Nach eingehenden Beratungen beschlossen sie, die „Gewerkschaft der Polizei“ für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zu gründen. Nicht nur Beamte sondern auch Arbeiter und Angestellte sollten der neuen Gewerkschaft beitreten können. Die einzelnen Verbände, die sich in der GdP zusammenschlossen, wurden in Landesbezirke umgewandelt. Zusammen organisierten sie nun 42.500 Mitglieder. Bereits 1951 gelang es der GdP in Hessen und Rheinland-Pfalz neue Landesbezirke zu gründen. Als ihr Vorsitzender auf Bundesebene fungierte seit der Gründung der ehemalige Vorsitzende des Gaus West des Schrader-Verbandes Fritz Schulte.
Die Niederschrift der Gründung der GdP / GdP
Mit der Gründung der Gewerkschaft der Polizei entstand erstmals eine Polizeigewerkschaft, die die Interessen sämtlicher Polizeibeschäftigter in der Bundesrepublik Deutschland vertreten konnte.
Download: „Gewerkschaften gestern, heute und morgen“ von Fritz Schulte, Deutsche Polizei, Heft 9 September 1953
Der 1. Vorsitzende Fritz Schulte zieht drei Jahre nach der Gründung der GdP Bilanz. Unter Verweis auf die historischen Entwicklungen von der Weimarer Republik an beschreibt und bewertet er die Arbeit der Gewerkschaften bis zum Jahr 1953.