Tarifrunde Länder 2023
Grundsätzliches in Kürze
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder führt auf Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Tarifbereich der Bundesländer. Ihr gehören alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen an.
Die Mitgliederversammlung der TdL hat am 14. Dezember 2022 auf Vorschlag der Finanzministerkonferenz Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes der TdL gewählt. Der bisherige erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes folgt auf den früheren niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers und wird Verhandlungsführer der Länder in der nächsten Tarifrunde für den öffentlichen Dienst ab Oktober 2023 sein.
Gleichzeitig hat die Mitgliederversammlung der TdL den Sächsischen Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann zum ersten Stellvertreter und die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold zur zweiten Stellvertreterin des Vorsitzenden des Vorstandes der TdL gewählt.
Forderungen der öD-Gewerkschaften
- 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro
- 200 Euro für die Auszubildenden sowie die unbefristete Übernahme in Vollzeit direkt nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung
- Laufzeit von 12 Monaten
- zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für den Beamtenbereich sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
(Hinweis: Die Forderungen der Gewerkschaften stellen nicht das Endergebnis der Tarifverhandlungen dar.)
Wieviel Beschäftigte sind im öD betroffen?
Die Gewerkschaftsseite fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die 1,23 Millionen Beamtinnen und Beamte sowie auf die rund 700.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie auf die 176.000 Beamtinnen und Beamte sowie 115.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen.
Wichtig ist die Tarifrunde auch für alle Beamtinnen und Beamte der Bundesländer und auch für die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass die Gesetzgeber für ihre Beamtinnen und Beamte die Tarifergebnisse für die Beschäftigten zu berücksichtigen haben und keine Abkoppelung erfolgen darf. Da sich die Pensionen der Beamtinnen und Beamter außer Dienst nach den Besoldungen der aktiven Beamtinnen und Beamter zu richten hat, profitieren auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von den Ergebnissen der Tarifrunde.
Von diesen Tarifbeschäftigten sind wie viele Polizeibeschäftigte?
Betroffene GdP-Mitglieder insgesamt (ohne Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Hessen): 154.996
- davon Beamtinnen und Beamte 138.366
- davon Tarifbeschäftigte 16.679
- aktive Beamtinnen und Beamte 112.574
- aktive Tarifbeschäftigte 13.250
Welche Bereiche in der Polizei sind betroffen?
Alle Bereiche, die in der Entgeltordnung TV-L für den Polizeibereich maßgeblich sind, das heißt von den allgemeinen Tätigkeiten im Verwaltungsdienst (zum Beispiel Beschäftigte des Objektschutzes, Beschäftigte des Gefangenenwesens, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter) über Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst, Beschäftigte der Landeskriminalämter, Beschäftigte der Kriminalpolizei, Beschäftigte der Polizeischulen, Beschäftigte der Innenministerien, Polizeiärztinnen und Polizeiärzte, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (zum Beispiel IT-Analystinnen und IT-Analysten) , Technikerinnen und Techniker, Beschäftigte der Hubschrauberstaffel, Kfz-Mechatronikerinnen und Mechatroniker, Schreinerinnen und Schreiner, Elektrikerinnen und Elektriker, Waffenmechanikerinnen und Waffenmechaniker, Hausmeisterinnen und Hausmeister et cetera.
Welche Bereiche können bestreikt werden?
Alle oben genannten benannten Bereiche, das heißt alle in der EGO TV-L enthaltenen und unter den TV-L fallenden Bereiche.
Unsere Forderungen wurden am 19. und 20. September auf der Sitzung der GdP-Bundestarifkommission diskutiert und beschlossen.