GdP warnt vor anonymisiertem Zugang zu öffentlichen WLAN-Netzen
Die rasant wachsende Internetkriminalität stelle die Polizei schon jetzt vor große Herausforderungen. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sei der durch Cybercrime registrierte verursachte Schaden im Jahr 2011 um 16 Prozent auf insgesamt 71,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen (2010: 61,5 Mio. Euro).
Die Polizei, so Witthaut, wolle indes nicht in Datensammelwut ausbrechen. Dies gelte erst recht vor dem Hintergrund des noch schwelenden Konflikts um die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten. Witthaut: „Für die Abwehr konkreter, erheblicher Gefahren und für die Aufklärung schwerer Straftaten ist es unerlässlich, Verbindungsdaten aus dem Bereich der Telekommunikation rechtssicher erfassen und auswerten zu können. Nach Überzeugung der GdP dürfen Verbindungsdaten aber nur dann ausgewertet werden, wenn dies zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Kapitalverbrechen, organisierter Kriminalität oder Terrorismus zwingend notwendig ist. Zudem muss die Verkehrsdatenspeicherung in vollem Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stehen.“
Die GdP spreche sich, so Witthaut, für die getrennte Speicherung, für eine asymmetrische Verschlüsselung, für ein Vier-Augen-Prinzip und für eine sichere Protokollierung von Zugriffen und Löschungen aus. Erst wenn diese für die innere Sicherheit Deutschlands gefährliche Lücke geschlossen wurde, könne man darüber nachdenken, die Nutzung des Internets weiter zu fördern.
Die Polizei, so Witthaut, wolle indes nicht in Datensammelwut ausbrechen. Dies gelte erst recht vor dem Hintergrund des noch schwelenden Konflikts um die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten. Witthaut: „Für die Abwehr konkreter, erheblicher Gefahren und für die Aufklärung schwerer Straftaten ist es unerlässlich, Verbindungsdaten aus dem Bereich der Telekommunikation rechtssicher erfassen und auswerten zu können. Nach Überzeugung der GdP dürfen Verbindungsdaten aber nur dann ausgewertet werden, wenn dies zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Kapitalverbrechen, organisierter Kriminalität oder Terrorismus zwingend notwendig ist. Zudem muss die Verkehrsdatenspeicherung in vollem Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stehen.“
Die GdP spreche sich, so Witthaut, für die getrennte Speicherung, für eine asymmetrische Verschlüsselung, für ein Vier-Augen-Prinzip und für eine sichere Protokollierung von Zugriffen und Löschungen aus. Erst wenn diese für die innere Sicherheit Deutschlands gefährliche Lücke geschlossen wurde, könne man darüber nachdenken, die Nutzung des Internets weiter zu fördern.
Zur Pressemeldung als pdf-File | ||||