Versorgungsrechner
Eine alte GdP-Forderung wird wahr…
Versorgungsrechner nun auch in Schleswig-Holstein
Im Rahmen eines Abkommens zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zur länderübergreifenden Personalverwaltung (KoPers) steht ab dem 23.November 2016 im Internet ein Versorgungsrechner zur Verfügung.
Unter der Internetadresse www.versorgungsrechner.schleswig-holstein.de kann jede Beamtin und jeder Beamte im Schleswig-Holsteinischen Landesdienst seine individuellen Versorgungsansprüche ausrechnen. Der Rechner basiert auf dem Besoldungs- und Versorgungsrecht des Landes Schleswig-Holstein.
Er ist einfach zu bedienen, das Ergebnis kann gespeichert oder auf pdf-Basis ausgedruckt werden.
Mit diesem Rechner können alle Standard-Versorgungsauskünfte im Rahmen einer unverbindlichen Versorgungsberechnung beantwortet werden. Es ist mit dem Rechner auch möglich, veränderte Lebensumstände zu simulieren und die Auswirkungen auf die Versorgungsansprüche nachzuvollziehen.
Ab dem 01. Juli 2017 wird es darüber hinaus endlich einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungsauskunft geben.
Auch diesen Mangel hat die GdP schon immer angeprangert.
Die Rechtsgrundlage befindet sich in § 56 Abs. 9 Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein. Dort heißt es: „Die oberste Dienstbehörde oder die zuständige Stelle hat der Beamtin oder dem Beamten bei berechtigtem Interesse auf schriftlichen Antrag eine Auskunft zum Anspruch auf Versorgungsbezüge nach der Sach- und Rechtslagezum Zeitpunkt der Antragstellung zu erteilen.“
Die Auskunft steht unter dem Vorbehalt künftiger Sach- und Rechtsänderungen sowie der Richtigkeit und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Daten.“
Nun werden alte GdP-Forderungen wahr…….
Gut, dass es sie gibt - die GdP!!!!