Unser Rechtsschutz in der GdP
Wer hat Anspruch auf Rechtsschutz? |
Jedes Mitglied, das seine Beitragspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat. |
Was umfasst der GdP-Rechtsschutz?
- Rechtsschutzberatung bei einem/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
- Übernahme von Kosten bei Rechtsstreitigkeiten, wie Anwaltskosten (nach BRAGO)
- Gerichtskosten
- Gebühren für Gutachten, soweit der Geschäftsführende Landesvorstand (GLV) zugestimmt hat.
- N i c h t übernommen werden Fahrt- und Portokosten des Mitgliedes.
Was umfasst der GdP-Rechtsschutz? Bei Rechtsstreitigkeiten
Wann gewährt die GdP keinen Rechtsschutz?
Wie lange gilt der Rechtsschutz bei der GdP? Rechtsschutz wird grundsätzlich für eine Instanz gewährt. Für jede weitere Instanz muss der Rechtsschutz neu beantragt werden. Wie beantrage ich den Rechtsschutz? Was muss ich beachten? Das GdP-Mitglied füllt das Formular "Antrag auf Rechtsschutz" aus. Den Antrag gibt es bei den örtlichen GdP-Vertrauensleuten oder der GdP-Kreisgruppe ab.
Die Regionalgruppe schickt den Antrag an die Landesgeschäftsstelle in Kiel. Der Geschäftsführende Landesvorstand (GLV) entscheidet auf seiner nächsten Sitzung über den gestellten Antrag. Anschließend wird das betroffene Mitglied umgehend schriftlich benachrichtigt. |