Personalrat und Gewerkschaft – alles Eins oder worin liegt der Unterschied?
Wann gehe ich mit welcher Frage, mit welchem Problem, mit welchem Hinweis oder Tipp wohin? Wer von beiden ist für mich der richtige Ansprechpartner – Personalrat oder Gewerkschaft?Eines sei vorweg gesagt, egal was euer Anliegen ist, bei beiden Vertretungen seid ihr immer an der richtigen Stelle. Doch wer ist nun wofür zuständig?
Unsere Gewerkschaft der Polizei ist eine freiwillige Vereinigung von Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten der Polizei und vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Sie erstrebt insbesondere die Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts und die Gleichstellung von Mann und Frau. Die Ziele der Gewerkschaft der Polizei sollen erreicht werden durch die Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit den Behörden und soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel. Die Gewerkschaft der Polizei beteiligt sich u.a. an den Wahlen zu den verschiedenen Personalräten in der Polizei, indem sich Mitglieder der Gewerkschaft in diese Gremien wählen lassen.
Personalräte sind ein wichtiges Instrument, um wirkungsvoll die Interessen unserer aktiven Beschäftigen zu vertreten bzw. um- und durchzusetzen. Der Personalrat ist die gesetzliche Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen, ohne Rücksicht auf ihre Gewerkschaftszugehörigkeit. Seine Aufgaben, seine Befugnisse und seine Zuständigkeiten sind im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt. Der Personalrat ist für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften, die in bestehenden Gesetze, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind, verantwortlich. Dies erfolgt im Rahmen ihrer Mitbestimmung, ihrer Mitwirkung oder ihrer Anhörung zu personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten durch die Dienststelle oder aber durch betroffene Kolleginnen und Kollegen selbst.
Zudem wird den Gewerkschaften durch das Personalvertretungsrecht eine Reihe von eigenständigen Befugnissen eingeräumt. Grundlegend ist hier der § 3 BPersVG, dass die Dienststelle und die Personalvertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften zum Wohle der Beschäftigten zusammen wirken und sich ihrer Unterstützung bedienen können.
Beide Bereiche, Gewerkschaft und Personalrat, sind wichtig und haben jeweils speziellen Aufgaben zu erfüllen. Aber eines wird anhand der ähnlichen Themenschwerpunkte beider Vertretungen deutlich, nur durch eine enge Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Personalrat können die Interessen der Kolleginnen und Kollegen optimal vertreten werden.
Als mitgliedsstärkste Gewerkschaft innerhalb der Polizei findet ihr unsere GdP-Vertreterinnen und –Vertreter natürlich in allen Personalräten; vor Ort in den Örtlichen Personalräten, im Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat auf Ebene des Ministeriums. Wir als GdP stellen fast überall die Mehrheiten und wer die Mehrheit hat, hat auch die größere Durchsetzungskraft. Somit ist es uns gelungen in der Vergangenheit vieles positiv zu gestalten und wird uns hoffentlich, im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen, auch in Zukunft weiter gelingen.
Unsere Gewerkschaft der Polizei ist eine freiwillige Vereinigung von Beschäftigten sowie ehemals Beschäftigten der Polizei und vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Sie erstrebt insbesondere die Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts und die Gleichstellung von Mann und Frau. Die Ziele der Gewerkschaft der Polizei sollen erreicht werden durch die Einwirkung auf die Gesetzgebung, Abschluss von Tarifverträgen, Verhandlungen mit den Behörden und soweit erforderlich, durch Anwendung gewerkschaftlicher Kampfmittel. Die Gewerkschaft der Polizei beteiligt sich u.a. an den Wahlen zu den verschiedenen Personalräten in der Polizei, indem sich Mitglieder der Gewerkschaft in diese Gremien wählen lassen.
Personalräte sind ein wichtiges Instrument, um wirkungsvoll die Interessen unserer aktiven Beschäftigen zu vertreten bzw. um- und durchzusetzen. Der Personalrat ist die gesetzliche Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen, ohne Rücksicht auf ihre Gewerkschaftszugehörigkeit. Seine Aufgaben, seine Befugnisse und seine Zuständigkeiten sind im Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt. Der Personalrat ist für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -schutzvorschriften, die in bestehenden Gesetze, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind, verantwortlich. Dies erfolgt im Rahmen ihrer Mitbestimmung, ihrer Mitwirkung oder ihrer Anhörung zu personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten durch die Dienststelle oder aber durch betroffene Kolleginnen und Kollegen selbst.
Zudem wird den Gewerkschaften durch das Personalvertretungsrecht eine Reihe von eigenständigen Befugnissen eingeräumt. Grundlegend ist hier der § 3 BPersVG, dass die Dienststelle und die Personalvertretungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften zum Wohle der Beschäftigten zusammen wirken und sich ihrer Unterstützung bedienen können.
Beide Bereiche, Gewerkschaft und Personalrat, sind wichtig und haben jeweils speziellen Aufgaben zu erfüllen. Aber eines wird anhand der ähnlichen Themenschwerpunkte beider Vertretungen deutlich, nur durch eine enge Zusammenarbeit von Gewerkschaft und Personalrat können die Interessen der Kolleginnen und Kollegen optimal vertreten werden.
Als mitgliedsstärkste Gewerkschaft innerhalb der Polizei findet ihr unsere GdP-Vertreterinnen und –Vertreter natürlich in allen Personalräten; vor Ort in den Örtlichen Personalräten, im Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat auf Ebene des Ministeriums. Wir als GdP stellen fast überall die Mehrheiten und wer die Mehrheit hat, hat auch die größere Durchsetzungskraft. Somit ist es uns gelungen in der Vergangenheit vieles positiv zu gestalten und wird uns hoffentlich, im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen, auch in Zukunft weiter gelingen.
Aufgaben Personalrat
Der Personalrat besitzt eine sogenannte Allzuständigkeit für alle im Betrieb beschäftigten Personen und zwar in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten. Und was ist das?Soziale Angelegenheiten sind insbesondere
- Gewährung von Unterstützungen
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen
- Allgemeine Vorschriften zur Regelung des Dienstbetriebes
- Fragen der Fortbildung der Bediensteten
- Genehmigung von Nebentätigkeiten
- Aufstellung von Sozialplänen
- Einführung und Prüfung von Arbeitsschutzeinrichtungen
- Einstellung von Beamten
- Anstellung von Beamten
- Beförderung von Beamten
- Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf
- Versetzung
- Abordnung
- Disziplinarverfahren
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Einstellung von Arbeitern und Angestellten
- Höhergruppierungen von Arbeitern und Angestellten
- Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei Arbeitern und Angestellten
- Rückgruppierung von Arbeitern und Angestellten
- Kündigung von Arbeitern und Angestellten
- Übertragung niedriger zu bewertender Tätigkeiten
- Auflösung, Einschränkung, etc. von Dienststellen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Erstellung oder Änderung von Organisationsplänen
- Bestellung oder Abberufung des Dienststellenleiters und Vertreters
- Aufstellung von Stellenplänen
- Aufstellung von Haushaltsplänen