Sterbegeldbeihilfe - beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners -
Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 410 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber oder seines Ehegatten. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.