Regressversicherung
Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!
Es bestehen folgende Deckungssummen:
10.000.000 € | pauschal für Personen- und Sachschäden | |
100.000 € | für Vermögensschäden | |
50.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/Codekarten | |
52.000 € | für Schäden an Kfz durch Fahrzeugpflege- und Wartungsarbeiten | |
50.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum | |
5.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen | |
5.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von sichergestellten/beschlagnahmten Gegenständen | |
2.000 € | für Schäden durch Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken |
Auch für das berechtigte dienstliche und außerdienstliche Führen und Benutzen sämtlicher vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/Taser u.a.) gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes/Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP-Mitglied erfüllt werden.
Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.
Dienstfahrzeug-Regressversicherung
Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben; mit folgenden Deckungssummen:
250.000 € | für Personenschäden | |
250.000 € | für Sachschäden | |
150.000 € | für Vermögensschäden |
Beiden o. g. Haftpflichtversicherungen liegen die jeweils gültigen Fassungen der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (AHB), der Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Erläuterungen zur Haftpflichtversicherung sowie der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der SIGNAL IDUNA zugrunde.