Tarifverhandlungen nach Gesprächsmarathon am Sonntag beendet
Akzeptabler Kompromiss in Pandemiezeiten
Klemmer betonte: „Selbstverständlich sind wir uns einig, dass wir uns ein besseres Tarifergebnis gewünscht hätten. Jedoch ist das Ergebnis im Vergleich zum ersten Angebot der Arbeitgeber deutlich verbessert worden. Die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter haben sich in allen drei Verhandlungsrunden kämpferisch gezeigt, um die Verhinderungshaltung der Arbeitgeberseite aufzubrechen.“
Die Einigung der Tarifparteien sieht im Einzelnen vor: Die Tabellenentgelte werden ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und ab 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.
Beschäftigte erhalten noch 2020 eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro, und für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro. Außerdem sollen Auszubildende im Bundesdienst eine Zahlung von 200 Euro erhalten.
Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. April 2021 um 25 Euro und ab 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht. Die Übernahme von Auszubildenden wird ab 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Tarifverträge werden mit Wirkung zum 1. September 2020 in Kraft gesetzt und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.
Neben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der GdP verhandelten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie die Tarifgemeinschaft des Deutschen Beamtenbundes mit Bundesinnenminister Horst Seehofer als Vertreter des Bundes sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) mit Ulrich Mägde an der Spitze.
Die Einigung der Tarifparteien sieht im Einzelnen vor: Die Tabellenentgelte werden ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent, mindestens aber 50 Euro, und ab 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.
Beschäftigte erhalten noch 2020 eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600 Euro, für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro, und für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro. Außerdem sollen Auszubildende im Bundesdienst eine Zahlung von 200 Euro erhalten.
Die Ausbildungsentgelte werden ab 1. April 2021 um 25 Euro und ab 1. April 2022 um weitere 25 Euro erhöht. Die Übernahme von Auszubildenden wird ab 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Tarifverträge werden mit Wirkung zum 1. September 2020 in Kraft gesetzt und haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022.
Neben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der GdP verhandelten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt sowie die Tarifgemeinschaft des Deutschen Beamtenbundes mit Bundesinnenminister Horst Seehofer als Vertreter des Bundes sowie der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) mit Ulrich Mägde an der Spitze.