Die GdP ist immer da – auch im Ruhestand
Wer nach Erreichen des Pensions- oder Rentenalters den wohlverdienten Ruhestand angetreten hat, muss nicht automatisch die GdP verlassen. Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. des Dienstes in Bundespolizei, Zoll oder BAG ist die GdP immer für ihre Mitglieder da und so lassen sich weiterhin alle Vorteile der Mitgliedschaft genießen. Die GdP-Seniorengruppen kümmern sich um die Belange der ehemaligen Bundespolizeiangehörigen.
Und da gibt es eine Menge zu tun. Sei es bei der Durchsetzung von Versorgungsansprüchen oder etwa, wenn es Probleme mit der Heilfürsorge gibt. Aber die Seniorengruppen tun noch mehr. Sie organisieren die Kontaktpflege zwischen den „Ehemaligen“ und den „Aktiven“, und sie mischen sich kräftig in die innergewerkschaftlichen Diskussionen ein.
Und da gibt es eine Menge zu tun. Sei es bei der Durchsetzung von Versorgungsansprüchen oder etwa, wenn es Probleme mit der Heilfürsorge gibt. Aber die Seniorengruppen tun noch mehr. Sie organisieren die Kontaktpflege zwischen den „Ehemaligen“ und den „Aktiven“, und sie mischen sich kräftig in die innergewerkschaftlichen Diskussionen ein.