Wir werden gehört
Erster Austausch zwischen Abteilungsleiterin B und HJAV-Vorsitzender
Auf der Agenda standen Ungleichbehandlungen von Auszubildenden gegenüber Angestellten sowie Beamtinnen und Beamten im Zusammenhang mit Dienstreisen sowie die Ausbildungsquote in der Bundespolizei im Tarifbereich, befristete Einstellungen nach Ausbildungsende und weitere grundsätzliche tarifliche Themen.
Für Auszubildende im Tarifbereich werden die Erstattungsansprüche – anders als bei den Angestellten und den Beamtinnen und Beamten, wo sie nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) geregt sind – im TVAöD tarifvertraglich festgelegt. Demnach richtet sich der Verpflegungszuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung für volle Kalendertage an der Vorgabe der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebenden Sachbezugswerte. Doch wo ist hier die Ungleichbehandlung? Die Ungleichbehandlung liegt in den Werten selbst. Während Angestellte, Beamtinnen und Beamte oder auch Anwärterinnen und Anwärter für volle Kalendertage nach dem BRKG einen grundsätzlichen Zuschuss für 28 Euro bei vollen Kalendertagen erhalten, stehen den Auszubildenden im Tarifbereich nach den Sachbezugswerten nur 9 Euro für volle Kalendertage zu. Gerade vor dem Hintergrund der aktuell explodierenden Preise für Lebensmittel und Co. eine klare Ungleichbehandlung für den Personenkreis mit dem ohnehin schon geringsten Einkommen in der Bundespolizei. Dass diese tarifvertragliche Regelung so sehr von der im BRKG abweicht, scheint den wenigsten wirklich bewusst zu sein.
Die Abteilungsleiterin stimmte zwar zu, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, und sagte auch zu, das Thema zum nächsten Jour Fixe mit der Abteilung D mitzunehmen, allerdings machte sie zugleich die Hoffnung auf Erfolg zunichte. Als Begründung nannte sie die ohnehin schon anstehenden Einsparungen. Dennoch will die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung das Thema nicht aus den Augen lassen und bleibt weiterhin am Ball.
Eine weitere Ungleichbehandlung liegt beim sogenannten Abschlag bzw. Eigenanteil vor. Notwendige Fahrten zur auswärtigen Berufsschule werden erstattet, sofern sie monatlich 6 Prozent des Ausbildungsentgeltes des ersten Ausbildungsjahres übersteigen. Dies bedeutet auf der anderen Seite jedoch auch, dass bei dem Besuch der auswärtigen Berufsschule ein Eigenanteil von 6 Prozent (des Ausbildungsentgeltes des ersten Ausbildungsjahres) von den Fahrtkosten abgezogen wird. Daraus ergibt sich das Problem des mehrfachen Abzuges des Eigenanteils bei einer geschlossenen Ausbildungsmaßnahme, wenn diese monatsübergreifend ist. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung fordert in diesem Zusammenhang den Eigenanteil auf die tatsächlichen Zeitwerte anzupassen und nicht weiterhin pauschal pro Monat den 6-prozentigen Wert der Fahrtkosten abzuziehen. In dieser Thematik machten Sven Hüber, der Vorsitzende des Bundespolizeihauptpersonalrats, und Vertreter Rüdiger Maas bereits im Jahr 2018 gemeinsam mit der damaligen Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung einen Vorschlag, dem bisher leider noch nicht gänzlich nachgegangen wurde. Victoria Kollmar verblieb hier mit der Abteilungsleiterin B so, dass der damalige Schriftverkehr nochmals nachgereicht wird, um dann ggf. mögliche Lösungsansätze für die Behebung dieser Ungleichbehandlung zu finden.
Darüber hinaus lag es Rüdiger Maas am Herzen, über die Ausbildungsquote in der Bundespolizei zu reden. Diese liegt mit 3,3 Prozent deutlich unter dem Wert der durchschnittlichen Quote in Deutschland mit 4,8 Prozent. Dass die Bundespolizeiakademie – als erste Adresse für Ausbildung in der Bundespolizei – seit 2015 keine Verwaltungsfachangestellten mehr ausbildet, trägt wesentlich zu der negativ ausgelegten Quote bei und ist einfach als desaströs zu bezeichnen. Auch der von Behördenseite vielfach genannte Grund, dass man nur für den Eigenbedarf ausbilden wolle, kann aus Sicht von Maas nicht ziehen, da die Anzahl der Ausgebildeten – aufgrund sich ständig ändernder Lebenssituationen – nicht komplett verifizierbar sei. Am Ende bzw. im Ergebnis müsse man natürlich über Bedarf ausbilden um die zukünftige Personalplanung wirklich belastbar und verlässlich darstellen zu können, so Maas abschließend.
Einig waren sich die Gesprächspartner, dass die Ausbildung und die Personalgewinnung mehr in den Vordergrund rücken müssen. Die aktuellen Einsparmaßnahmen werden diesem Ziel vermutlich noch einige Steine in den Weg legen, aber wir bleiben für euch an der Thematik dran und hoffen, auf diesen ersten Austausch zukünftig positiv aufbauen zu können.
Für Auszubildende im Tarifbereich werden die Erstattungsansprüche – anders als bei den Angestellten und den Beamtinnen und Beamten, wo sie nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) geregt sind – im TVAöD tarifvertraglich festgelegt. Demnach richtet sich der Verpflegungszuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung für volle Kalendertage an der Vorgabe der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebenden Sachbezugswerte. Doch wo ist hier die Ungleichbehandlung? Die Ungleichbehandlung liegt in den Werten selbst. Während Angestellte, Beamtinnen und Beamte oder auch Anwärterinnen und Anwärter für volle Kalendertage nach dem BRKG einen grundsätzlichen Zuschuss für 28 Euro bei vollen Kalendertagen erhalten, stehen den Auszubildenden im Tarifbereich nach den Sachbezugswerten nur 9 Euro für volle Kalendertage zu. Gerade vor dem Hintergrund der aktuell explodierenden Preise für Lebensmittel und Co. eine klare Ungleichbehandlung für den Personenkreis mit dem ohnehin schon geringsten Einkommen in der Bundespolizei. Dass diese tarifvertragliche Regelung so sehr von der im BRKG abweicht, scheint den wenigsten wirklich bewusst zu sein.
Die Abteilungsleiterin stimmte zwar zu, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt, und sagte auch zu, das Thema zum nächsten Jour Fixe mit der Abteilung D mitzunehmen, allerdings machte sie zugleich die Hoffnung auf Erfolg zunichte. Als Begründung nannte sie die ohnehin schon anstehenden Einsparungen. Dennoch will die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung das Thema nicht aus den Augen lassen und bleibt weiterhin am Ball.
Eine weitere Ungleichbehandlung liegt beim sogenannten Abschlag bzw. Eigenanteil vor. Notwendige Fahrten zur auswärtigen Berufsschule werden erstattet, sofern sie monatlich 6 Prozent des Ausbildungsentgeltes des ersten Ausbildungsjahres übersteigen. Dies bedeutet auf der anderen Seite jedoch auch, dass bei dem Besuch der auswärtigen Berufsschule ein Eigenanteil von 6 Prozent (des Ausbildungsentgeltes des ersten Ausbildungsjahres) von den Fahrtkosten abgezogen wird. Daraus ergibt sich das Problem des mehrfachen Abzuges des Eigenanteils bei einer geschlossenen Ausbildungsmaßnahme, wenn diese monatsübergreifend ist. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung fordert in diesem Zusammenhang den Eigenanteil auf die tatsächlichen Zeitwerte anzupassen und nicht weiterhin pauschal pro Monat den 6-prozentigen Wert der Fahrtkosten abzuziehen. In dieser Thematik machten Sven Hüber, der Vorsitzende des Bundespolizeihauptpersonalrats, und Vertreter Rüdiger Maas bereits im Jahr 2018 gemeinsam mit der damaligen Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung einen Vorschlag, dem bisher leider noch nicht gänzlich nachgegangen wurde. Victoria Kollmar verblieb hier mit der Abteilungsleiterin B so, dass der damalige Schriftverkehr nochmals nachgereicht wird, um dann ggf. mögliche Lösungsansätze für die Behebung dieser Ungleichbehandlung zu finden.
Darüber hinaus lag es Rüdiger Maas am Herzen, über die Ausbildungsquote in der Bundespolizei zu reden. Diese liegt mit 3,3 Prozent deutlich unter dem Wert der durchschnittlichen Quote in Deutschland mit 4,8 Prozent. Dass die Bundespolizeiakademie – als erste Adresse für Ausbildung in der Bundespolizei – seit 2015 keine Verwaltungsfachangestellten mehr ausbildet, trägt wesentlich zu der negativ ausgelegten Quote bei und ist einfach als desaströs zu bezeichnen. Auch der von Behördenseite vielfach genannte Grund, dass man nur für den Eigenbedarf ausbilden wolle, kann aus Sicht von Maas nicht ziehen, da die Anzahl der Ausgebildeten – aufgrund sich ständig ändernder Lebenssituationen – nicht komplett verifizierbar sei. Am Ende bzw. im Ergebnis müsse man natürlich über Bedarf ausbilden um die zukünftige Personalplanung wirklich belastbar und verlässlich darstellen zu können, so Maas abschließend.
Einig waren sich die Gesprächspartner, dass die Ausbildung und die Personalgewinnung mehr in den Vordergrund rücken müssen. Die aktuellen Einsparmaßnahmen werden diesem Ziel vermutlich noch einige Steine in den Weg legen, aber wir bleiben für euch an der Thematik dran und hoffen, auf diesen ersten Austausch zukünftig positiv aufbauen zu können.