Gewerkschaft der Polizei kritisiert Nichterstattung von Reisekosten
Beschäftigte sind nicht Kreditgeber für Einsätze!
Fakt ist: Das Bundespolizeipräsidium hatte bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren für 2023 keine Titelerhöhung bei Reisekosten gefordert. Nur 16,426 Mio Euro waren für Reisekosten eingestellt – dabei waren allein bis Ende Oktober fast 32 Mio. Euro über Aufstockungen ausgezahlt und unzählige Anträge lagen noch „auf Halde“.
Folge ist: Das Geld im Reisekostentitel ist alle, Mitarbeiter warten monatelang auf die Erstattung ihrer verauslagten Reisekosten. Hinzu kommt die erhebliche personelle Überlastung in der Reisekostenstelle und Datenbankprobleme.
Den Mitarbeitenden des Referats 73 ist ausdrücklich zu danken für ihre sehr gute, serviceorientierte Arbeit, die durch die mangelnden Finanzmittel erheblich erschwert wird.
„Wer Einsätze plant und anordnet, muss sicherstellen, dass den Kolleginnen und Kollegen auch die gesetzlich zustehenden Reisekosten zügig gezahlt werden. Man kann Einsätze nicht auf der Basis von Krediten bei den Beschäftigten organisieren“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. „Das Bundespolizeipräsidium ist aufgefordert, hier schnellstens die Ansprüche auf Erstattung der Reisekosten zu erfüllen und vor weiteren Einsätzen die erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen.“
Folge ist: Das Geld im Reisekostentitel ist alle, Mitarbeiter warten monatelang auf die Erstattung ihrer verauslagten Reisekosten. Hinzu kommt die erhebliche personelle Überlastung in der Reisekostenstelle und Datenbankprobleme.
Den Mitarbeitenden des Referats 73 ist ausdrücklich zu danken für ihre sehr gute, serviceorientierte Arbeit, die durch die mangelnden Finanzmittel erheblich erschwert wird.
„Wer Einsätze plant und anordnet, muss sicherstellen, dass den Kolleginnen und Kollegen auch die gesetzlich zustehenden Reisekosten zügig gezahlt werden. Man kann Einsätze nicht auf der Basis von Krediten bei den Beschäftigten organisieren“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. „Das Bundespolizeipräsidium ist aufgefordert, hier schnellstens die Ansprüche auf Erstattung der Reisekosten zu erfüllen und vor weiteren Einsätzen die erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen.“