Rheinische Post
Polizei sieht sich bei Corona-Leugner-Demonstrationen von Gerichten und Politik allein gelassen
Radek betonte auch mit Blick auf die für Mittwoch in Berlin angemeldeten Demonstrationen, dass die Polizei zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung ihren eigenen Infektionsschutz hintanstellen müsse. „Mit jeder derartigen Veranstaltung steigt das Risiko für meine Kolleginnen und Kollegen, sich anzustecken,“ warnte Radek. „Es ist in diesem Zusammenhang bezeichnend, dass zur Infektionseindämmung auch kleinere Treffen untersagt werden, zugleich aber solche Veranstaltungen mit mehreren Zehntausend Menschen stattfinden dürfen und damit die Polizeibeamten automatisch in Mitleidenschaft gezogen werden.“
Für ihn gelte nach wie vor das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985, wonach es zu einem friedlichen Demonstrationsverlauf auch gehöre, Provokationen zu unterlassen. Das gelte sowohl für den Staat als auch für die Versammlungsteilnehmer. „Wer dazu aufruft, die Alltagsmasken abzunehmen, der verstößt gegen die Auflagen, und er will provozieren“, sagte Radek. Die Demonstration in Leipzig habe gezeigt, dass solche Großdemonstrationen nicht nur eine polizeiliche Aufgabe darstellten, unterstrich der Vize-Gewerkschaftschef. Die Gerichte müssten sich intensiver mit den „Querdenkern“ auseinandersetzen. „Natürlich können die Gerichte Auflagen formulieren, aber die sollten für die Polizei auch umsetzbar sein“, so Radek.
Für ihn gelte nach wie vor das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985, wonach es zu einem friedlichen Demonstrationsverlauf auch gehöre, Provokationen zu unterlassen. Das gelte sowohl für den Staat als auch für die Versammlungsteilnehmer. „Wer dazu aufruft, die Alltagsmasken abzunehmen, der verstößt gegen die Auflagen, und er will provozieren“, sagte Radek. Die Demonstration in Leipzig habe gezeigt, dass solche Großdemonstrationen nicht nur eine polizeiliche Aufgabe darstellten, unterstrich der Vize-Gewerkschaftschef. Die Gerichte müssten sich intensiver mit den „Querdenkern“ auseinandersetzen. „Natürlich können die Gerichte Auflagen formulieren, aber die sollten für die Polizei auch umsetzbar sein“, so Radek.