Gewerkschaft der Polizei:
Weiteren Schritt zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage getan
„Die Zulage spiegelt die Gefährlichkeit und Verantwortung des Polizeiberufes wider, sie ist Bestandteil unseres Berufslebenseinkommens“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei am Rande des Delegiertentages des Bezirks in Berlin. „Die Berufsbelastungen müssen sich deshalb auch bei der Bemessung der Altersversorgung auswirken. Es ist ein Zeichen des Respekts für unseren Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger, dass Nancy Faeser auf unsere Forderungen eingegangen ist und jetzt diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat.“
Besonders wichtig ist nach den Worten von Roßkopf, dass auch bereits pensionierte Polizeibeamtinnen und Beamte sowie Zöllnerinnen und Zöllner einbezogen werden sollen. Die Polizeizulage soll im Regelfall nach zehn Jahren Bezug ruhegehaltsfähig werden.
Die GdP wird nun das Gesetzgebungsverfahren intensiv weiter begleiten.
Zum Gesetzentwurf geht es hier.
Besonders wichtig ist nach den Worten von Roßkopf, dass auch bereits pensionierte Polizeibeamtinnen und Beamte sowie Zöllnerinnen und Zöllner einbezogen werden sollen. Die Polizeizulage soll im Regelfall nach zehn Jahren Bezug ruhegehaltsfähig werden.
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