GdP bekräftigt Position
Notifizierung ja, stationäre Grenzkontrollen nein!
Bereits im Gespräch mit den Innenministern Sachsens und Brandenburgs, Armin Schuster und Michael Stübgen, am 27. Juli 2023 in Dresden, schlug der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke vor, die gesamte deutsche Ostgrenze notifizieren zu lassen und ein System der flexiblen Kontrollen an wechselnden Schwerpunkten wie in Frankreich zu ermöglichen. Dadurch könne mobil, schlagartig und an wechselnden Schwerpunkten kontrolliert werden. Lageangepasst und im starken Verbund der Sicherheitsbehörden ist dies Kopelke zufolge äußerst effektiv. Nötig sei allerdings, die Rückübernahmeabkommen mit den Nachbarländern Tschechien und Polen zu aktualisieren, um heute bestehende Schwierigkeiten bei der Zurückweisung zu beenden.
„Eine Notifizierung der Ostgrenze würde – im Zusammenspiel mit der aktuellen Binnengrenzfahndung – für die Bundespolizei eine Erweiterung ihrer Möglichkeiten zur Bekämpfung von Schleuserstrukturen und zur Ordnung der irregulären Migration bedeuten“, bekräftigt Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei den Vorstoß. Dauerhafte stationäre Grenzkontrollen wie an der Südgrenze lehnt die GdP weiterhin entschieden ab: „Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik, denn eine lückenlose Kontrolle der Grenzüberschreitungen ist nur unter höchsten Anstrengungen möglich und auch nur über einen sehr geringen Zeitraum, das haben uns die Erfahrungen aus dem ersten Corona-Lockdown deutlich aufgezeigt. Stationäre Grenzkontrollen bedeuten eine konstant hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen, gepaart mit geringer Flexibilität in polizeitaktischen Entscheidungen. So wird man für Schleuser erst recht ausrechenbar“, so Roßkopf. Neben der Ineffektivität würden stationäre Grenzkontrollen zudem eine extreme Belastung der Bevölkerung in den Grenzregionen darstellen, für die es kaum Akzeptanz gäbe.
Fest steht jedoch auch bei einer Notifizierung der Ostgrenze: „Um zusätzliche Kontrollen durchführen zu können, benötigt die Bundespolizei zwingend zusätzliche Haushaltsmittel – und zwar umgehend“, so der Gewerkschafter. Bereits seit 2016 fordert die GdP eine bessere infrastrukturelle Ausstattung für die Kräfte an der Grenze, ein entsprechendes Konzept liegt bereits seit 2019 vor. Passiert ist seitens des Bundespolizeipräsidiums seitdem nichts! Hier müssen nun zügig die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, fordert die GdP. Und das ist längst nicht alles: „Selbst die aufgrund der Migrationslage bereits bestehenden Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei werden nicht im Haushaltsplan abgebildet. Die neu angedachten erst recht nicht“, erläutert Roßkopf. Dabei müsste allein schon aufgrund der entstehenden reisekostenrechtlichen Ansprüche und der Unterbringung der Kräfte der Kostenansatz erhöht werden. „Wenn der Bundestag hier für die Bundespolizei nicht in den kommenden Haushaltssitzungen spürbar nachbessert, wird es bei reiner Symbolpolitik bleiben“, warnt Roßkopf.
„Eine Notifizierung der Ostgrenze würde – im Zusammenspiel mit der aktuellen Binnengrenzfahndung – für die Bundespolizei eine Erweiterung ihrer Möglichkeiten zur Bekämpfung von Schleuserstrukturen und zur Ordnung der irregulären Migration bedeuten“, bekräftigt Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei den Vorstoß. Dauerhafte stationäre Grenzkontrollen wie an der Südgrenze lehnt die GdP weiterhin entschieden ab: „Dabei handelt es sich um reine Symbolpolitik, denn eine lückenlose Kontrolle der Grenzüberschreitungen ist nur unter höchsten Anstrengungen möglich und auch nur über einen sehr geringen Zeitraum, das haben uns die Erfahrungen aus dem ersten Corona-Lockdown deutlich aufgezeigt. Stationäre Grenzkontrollen bedeuten eine konstant hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen, gepaart mit geringer Flexibilität in polizeitaktischen Entscheidungen. So wird man für Schleuser erst recht ausrechenbar“, so Roßkopf. Neben der Ineffektivität würden stationäre Grenzkontrollen zudem eine extreme Belastung der Bevölkerung in den Grenzregionen darstellen, für die es kaum Akzeptanz gäbe.
Fest steht jedoch auch bei einer Notifizierung der Ostgrenze: „Um zusätzliche Kontrollen durchführen zu können, benötigt die Bundespolizei zwingend zusätzliche Haushaltsmittel – und zwar umgehend“, so der Gewerkschafter. Bereits seit 2016 fordert die GdP eine bessere infrastrukturelle Ausstattung für die Kräfte an der Grenze, ein entsprechendes Konzept liegt bereits seit 2019 vor. Passiert ist seitens des Bundespolizeipräsidiums seitdem nichts! Hier müssen nun zügig die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, fordert die GdP. Und das ist längst nicht alles: „Selbst die aufgrund der Migrationslage bereits bestehenden Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei werden nicht im Haushaltsplan abgebildet. Die neu angedachten erst recht nicht“, erläutert Roßkopf. Dabei müsste allein schon aufgrund der entstehenden reisekostenrechtlichen Ansprüche und der Unterbringung der Kräfte der Kostenansatz erhöht werden. „Wenn der Bundestag hier für die Bundespolizei nicht in den kommenden Haushaltssitzungen spürbar nachbessert, wird es bei reiner Symbolpolitik bleiben“, warnt Roßkopf.