Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
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Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung der an die GdP erteilten Einzugsermächtigungen
Wir nutzen zur Zahlung des GdP-Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren).
Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir
ab dem 1. November 2013
auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von unseren Mitgliedern bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA -Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE67ZZZ00000337099 gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, ist durch unsere Kolleginnen und Kollegen nichts zu unternehmen.
Die Mandatsreferenznummer, der Monatsmitgliedsbeitrag und unsere Gläubiger-ID wurden unseren Mitgliedern beim Beitragseinzug zum 01.08.2013 im Kontoauszug mitgeteilt. Ebenfalls teilten wir dort den nächsten Abbuchungstermin mit.
Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir um zeitnahe Nachricht an uns. Dazu bitte auch IBAN und den BIC angeben (siehe Kontoauszug).
Die aktuelle GdP-Beitragstabelle haben wir auf unserer Homepage hier eingestellt. Für Monatsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag des Monats ab. Für Quartalsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag im 2. Monat des Quartals ab.
Bei Fragen zu diesem Thema:
GdP Geschäftsstelle
Max-Giese-Straße 22
24116 Kiel
0431-17091
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein