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Ausgabe 1

Die gedruckte Version der BUNDESPOLIZEITUNG erhaltet Ihr bei Euren Kreisgruppen vor Ort. Hier gibt es alle Themen der ersten Ausgabe auch nochmal zum online Nachlesen in der digitalen Layoutfassung sowie in einer reinen Textfassung – Ihr habt die Wahl, je nachdem, wie es Euch lieber ist.



Einsatzschiffe
Neues Arbeitszeitmodell muss her

Die Arbeitszeiten und Vergütungen an Bord der Einsatzschiffe waren lange über eine Dienstvereinbarung geregelt. Aber: Das Bundespolizeipräsidium hat diese 2015 aufgekündigt. Dazu kommt: Die Anforderungen haben sich durch den Zulauf einer neuen Schiffsklasse und zusätzliche Führungs- und Einsatzmittel verstärkt.
Die GdP sagt: Um die angestauten Stressfaktoren abzubauen, muss ein entsprechender Ausgleich bzw. ein adäquates Dienstzeitmodell her, das für die geleistete Arbeit an Bord den gerechtfertigten Freizeitwert berücksichtigt.



Arbeitszeit
Es reicht! Runter mit der Wochenarbeitszeit!

Die Beschäftigten bei der Bundespolizei haben mehr zum Sparkurs der Bundesregierung beigetragen als jede andere Berufsgruppe: Unter anderem wurde ihre Wochenarbeitszeit ohne Ausgleich erhöht – ein Missstand, der nun endlich beendet werden muss!
Es ist Zeit, die Politik an ihre Versprechungen zu erinnern. Denn: Während der Einstellungsoffensive wurden die GdP-Arbeitszeitforderungen immer wieder mit dem Argument abgeschmettert, dass der personelle Aufbau erst abgeschlossen sein müsse. Und jetzt?

Absenkung der Wochenarbeitszeit
Die GdP fordert, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit aller Beschäftigten in einem ersten Schritt auf das niedrigste Niveau VOR der Stundenerhöhung abzusenken (38,5 Wochenstunden). „Dieser Sondersparbeitrag muss endlich der Vergangenheit angehören“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei.

Weitere Wochenarbeitszeitkürzungen für Schicht- und Einsatzdienstleistende
Für diejenigen, die über Jahre dem gesundheitsschädlichen Schicht- und Einsatzdienst ausgesetzt sind, fordert die GdP zusätzlich eine weitere Absenkung der Wochenarbeitszeit.

Vorbild Schleswig-Holstein: „Was im Norden geht, muss auch bei uns gehen“
In Schleswig-Holstein gilt bereits seit 2022: Nach zehn Jahren Schichtdienst wird die Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden abgesenkt, nach zwanzig Jahren auf 36 Stunden. „Wir sagen: Was im Norden geht, muss auch auf Bundesebene gehen“, so der Gewerkschafter.

Die GdP-Forderungen zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf einen Blick:
  • Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten in der Bundespolizei absenken
  • Nach zehn Jahren Schicht- und Einsatzdienst Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 38 Stunden
  • Nach zwanzig Jahren Schicht- und Einsatzdienst Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 36 Stunden
  • Zusätzlich ein Arbeitstag Dienstbefreiung für je zwei zusammenhängende Monate Dienst zu wechselnden Zeit (DwZ).



Bereitschaftspolizei
Brauchen faire 1:1-Abrechnung

Unsere Bundesbereitschaftspolizei hat allein im Jahr 2022 sage und schreibe 3.325.177 Einsatzstunden geleistet. Das geht aus dem Bundespolizei-Jahresbericht 2022 hervor. Ein Großteil davon entfiel auf die folgenden Einsatzanlässe:
  • 1.270.025 h Migration
  • 466.344 h G7-Gipfel
  • 408.377 h Fußball
  • 376.041 h Demonstrationen
  • 335.024 h Unterstützung der Bundesländer

Gerade vor dem Hintergrund dieser herausragenden Leistungen (danke dafür!) fordert die GdP, dass Einsätze der Bundesbereitschaftspolizei endlich fair und nachvollziehbar abgerechnet werden – und zwar als volle Dienstzeit von der Abfahrt bis zum Einsatzende!



Initiativantrag gestellt
Langzeitkonten für den Tarifbereich

Ob kleine Auszeit, „richtiges“ Sabbatical oder früher in Rente – es ist Zeit für mehr Attraktivität und Flexibilität im Tarifbereich. Damit sich hier endlich was bewegt, hat die GdP Ende 2023 einen Initiativantrag an den Bezirkspersonalrat zur Einrichtung von Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte in der Bundespolizei gestellt.



Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität
Ermittlungsdienste und KrimB stärken

Für die konsequente Bekämpfung vor allem der Schleusungskriminalität sieht die GdP dringenden Handlungsbedarf bei den Ermittlungsdiensten (ErmD) und den Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLI KrimB): Sie müssen zwingend personell und materiell gestärkt werden. Zwar ist die Bundespolizei in den vergangenen Jahren aufgewachsen, ErmD und KrimBn wurden dabei aber fast nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund liegen Hunderte von Akten auf den Schreibtischen und warten auf ihre weitere Bearbeitung.
Außerdem ist der Ausbau gemeinsamer Ermittlungsgruppen (GEG) von Bundespolizei, Zoll, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern erforderlich. Diese GEGn als weiterer Schritt zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität würden unter anderem das Unterbinden illegaler Geldströme (Stichwort Follow the Money) erleichtern. Auch dazu fordert die GdP die konsequente Aus- und Fortbildung von Finanzermittlerinnen und -ermittlern, die diese Tätigkeit im Hauptamt ausführen.



Sicherheit an Bahnhöfen
Die Konzepte stehen – doch es hapert an der Umsetzung

In den frühen 1990er Jahren wurde die Bahnpolizei durch die Bundespolizei (damals noch Bundesgrenzschutz) übernommen – bereits seitdem fordert die GdP die Angsträume in Bahnhöfen zu beseitigen, für mehr Helligkeit und Sicherheit zu sorgen. Doch nach wie vor hinkt die Bundespolizei hier mit der Kriminalitätsbekämpfung hinterher.

Es braucht eine bundesweise Lösung
Aus diesem Grund fordert die GdP schon seit Jahren ein Sicherheitskonzept zwischen Bundespolizei und Bahn. Regional gibt es immer wieder Sicherheitskonferenzen zwischen der Bahn, den beteiligten Landespolizeien und der Bundespolizei. Doch es braucht eine bundesweite Lösung. Es braucht mehr Technik, Überwachung und eine Erhöhung des Personals.

Konzepte stehen
Seit Jahren spricht die GdP darüber, die Konzepte stehen – doch es hapert an der Umsetzung. Wo bleibt beispielsweise die Kameraüberwachung in Fernzügen? Sei es zum Nachweis einer Straftat und auch vorbeugend. Wo bleiben die flächendeckenden Dreierstreifen, die schon angekündigt wurden, als Horst Seehofer noch Innenminister war? Bis heute sind die Kolleginnen und Kollegen oftmals nur zu zweit unterwegs – wenn überhaupt. Da helfen auch die immer wieder aufkommenden Forderungen nach Waffenverbotszonen wenig, denn wer soll – gerade an großen Bahnhöfen – tausende Menschen überwachen? Abgesehen davon, dass es eine sehr sensible Aufgabe ist, Menschen, die Messer / Waffen mitführen, zu kontrollieren.

Die GdP sagt:
Hier muss nun endlich gehandelt, statt geredet werden und fordert die Bahn auf, endlich ihre Versprechen einzulösen und – im engen Austausch mit der Bundespolizei als für Bahnsicherheit zuständige Behörde – konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen.



Diversität
Vielfalt sichtbar machen

Diversität bei der Bundespolizei sowie Sensibilität in der Auseinandersetzung mit der LGBTIQ+-Community sind Themen, die der GdP schon seit Jahren am Herzen liegen. Dazu gehört nicht nur, sie in den eigenen Reihen sichtbar zu machen, sondern auch alle Beschäftigten der Bundespolizei immer besser zu sensibilisieren, um kompetent und respektvoll mit Menschen umzugehen, die nicht in das heteronormative Weltbild passen. Ein wichtiger Schritt war hierbei die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch die Bundespolizei im Jahr 2021. Darauf hat die GdP gewerkschaftlich seit 2018 hingearbeitet. Durch die Unterzeichnung hat sich die Bundespolizei verpflichtet, sich aktiv mit den verschiedenen Facetten der Vielfalt auseinander zu setzen und das Thema Diversität voranzubringen. In der Folge sind seit 2021 trans* und inter* feindliche Einstellungskriterien aus der PDV 300 gestrichen.



Einfach erklärt
Was ist das Kaskadenmodell?

Das Kaskadenmodell ist eine Möglichkeit, um einer strukturellen Benachteiligung von Frauen im Beruf entgegenzuwirken. In den jeweiligen Ämtergruppen ist der Frauenanteil zu ermitteln. Die so ermittelte Ausgangsquote beschreibt das Potenzial berufstätiger Frauen.
Beim Kaskadenmodell wird davon ausgegangen, dass sich dieser Frauenanteil mindestens auch in der nächsthöheren Qualifizierungsebene wiederfindet. Zugrunde liegt die Annahme, dass unter Bedingungen von Chancengleichheit jeweils gleich viele Frauen und Männer die jeweils nächsthöhere Qualifikationsstufe anstreben und erreichen. Aufgrund der weiterhin bestehenden strukturellen Benachteiligung von Frauen im Beurteilungssystem ist dies eine Methode, über eine erst augenscheinlich positive Diskriminierung Chancengleichheit herzustellen.
In den Hochschulen wird diese Verfahrensweise für die Besetzung von Professuren bereits mit angewandt. Die GdP setzt sich dafür ein, dass das Kaskadenmodell auch in der Bundespolizei und hier gerade auch in Aufstiegsverfahren Anwendung findet.



Jetzt Umsteuern bei der Laufbahnausbildung
Mehr Qualität! Mehr Zukunft!

Die Gewerkschaft der Polizei ist beunruhigt über die hohe Durchfallquote bei Prüfungen und bei der Laufbahnausbildung, alarmiert wegen der hohen Zahl der Kündigungen während der Ausbildung und besorgt über die sinkende Zahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber. Aus diesem Grund hat sie die folgenden zehn Forderungen für ein Umsteuern bei der Laufbahnausbildung formuliert:

01 | » Weniger ist mehr! «
Die GdP fordert Qualität vor Quantität. Die für eine Polizeiausbildung erforderlichen Anforderungen dürfen nicht weiter zugunsten der Erfüllung von Einstellungszahlen abgesenkt werden. Nur so kann auch der überhohen Durchfallquote bei den ersten Prüfungen und der Beendigung des Beamtenverhältnisses entgegengewirkt werden.

02 | » Die Richtigen suchen und finden! «
Die GdP fordert eine Revision der Auswahlverfahren. Kognitive Fähigkeiten, Sozialverhalten, ehrenamtliches Engagement, politisches Interesse und Persönlichkeitsstruktur müssen ein stärkeres Gewicht erhalten. Dem bestandenen Auswahlverfahren muss die sofortige Einstellungszusage mit konkretem Zieldienstposten nach der Ausbildung folgen.

03 | » Fit machen für die Ausbildung! «
Die GdP fordert die Etablierung eines Bildungskolleg-Systems, in dem Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Persönlichkeit zur Einstellung geeignet erscheinen, denen jedoch noch bestimmte Voraussetzungen für die Ausbildungsreife fehlen, diese erlernen bzw. nachholen können.

04 | » Regional ist phänomenal! «
Die GdP fordert, die Auswahlverfahren zentral durchzuführen, die Einstellung aber – wie beim Zoll – (wieder) den Bedarfsbehörden (Bundespolizeidirektionen) zu übertragen, die Zieldienstposten zur Einstellung zuzusichern und vor Ort die Praktika zu absolvieren. Die Ausbildung muss wieder in den Regionen erfolgen.

05 | » Operativ ist Superlativ! «
Die GdP fordert, dass Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen ausschließlich in operativen Funktionen als Erstverwendung starten, Stabs- und Lehrverwendungen sind unzulässig. Es muss ein absolut transparentes Verteilungssystem etabliert werden.

06 | » Geben, was noch fehlt! «
Die GdP fordert, allen Kolleginnen und Kollegen aus den Jahrgängen der Masseneinstellung zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen zur Komplettierung des beruflichen Qualifizierungsstandards anzubieten.

07 | » Einer von uns beiden muss nun gehen? «
Die GdP fordert angesichts der enormen Kündigungszahlen eine externe, tiefgreifende Befragung und Analyse der Kündigungsgründe von Anwärterinnen und Anwärtern.

08 | » Lernen, was man wirklich braucht! «
Die GdP fordert eine sofortige Revision des Ausbildungsplans des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Die gewandelten Bedürfnisse des Operativdienstes müssen stärker einfließen und den Ausbildungsplan mitbestimmen.

09 | » Lernen, wie es die Zeit gebietet! «
Die GdP fordert eine massive Ausweitung des Angebots an E-Learning.

10 | » Lehrpersonal unterstützen! «
Die GdP fordert, ein geschlossenes Konzept zur Qualifizierung und Fortbildung der Lehrkräfte aufzulegen. Die Verteilung von zusätzlichen Einstellungen in die Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes muss – gemessen an den Rahmenkapazitäten – gleichmäßig auf alle Aus- und Fortbildungszentren erfolgen. Die Abordnungen aus den Operativdienststellen müssen prioritär und so schnell wie möglich zugunsten qualifizierten Ausbildungspersonals beendet werden.



Toi-KW & Co.
Unterschied zwischen Theorie und Realität

Völlig unzureichende und unwürdige Entsorgungsmöglichkeiten für Einsatzkräfte waren gestern – heute gibt es flächendeckend Toilettenkraftwagen (Toi-KW)?! Soweit die Theorie – die Realität sieht leider anders aus. Was korrekt ist: Die Forderung der GdP-Frauengruppe trägt erste Früchte. Seit einigen Jahren gibt es überhaupt erst dadurch Toi-KW in der Bundespolizei. Aber: Von einer flächendeckenden Ausstattung kann keine Rede sein. Und so müssen – gerade im Grenzeinsatz – auch 2024 immer noch Einsatzkräfte ihre Notdurft teilweise im Gebüsch oder unter Brücken verrichten.
Die GdP sagt: Das kann es nicht sein! Hier geht es um Fürsorge gegenüber den eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Hier geht es um Arbeits- und Gesundheitsschutz.



Personalräte
Stark für Rückführende

Die GdP engagiert sich dauerhaft und mit Erfolg für bessere Arbeitsbedingungen der Personenbegleiter Luft (PBL) und anderer Personenbegleiter der Bundespolizei. Jüngstes Beispiel: Nach der erheblichen Verschärfung der Reiseregelungen für Business Class-Buchungen bei Dienstreisen haben sich die GdP und ihre Vertreterinnen und Vertreter im Bundespolizeihauptpersonalrat
beim BMI aufgemacht, bessere Konditionen für die Kolleginnen und Kollegen in der Rückführung herauszuholen. Mit Erlass vom 15. August 2023 hat das BMI das Bundespolizeipräsidium daraufhin gebeten, bei Umkehrflügen ohne Zwischenübernachtung „zur Entlastung für die betreffenden Beamtinnen und Beamten für die Rückflüge nach Rückführungen“ Business Class zu buchen, wenn Hin- und Rückflug zusammen sechs Stunden erreichen. Eine Mindestdienstzeit ist nicht erforderlich. Bei Rückführungen mit Zwischenübernachtungen am Zielort bleibt es bei der allgemeinen Sechs-Stunden-Regelung für den Rückflug.



Winterstiefel
Keine kalten Füße mehr

Diesen Erfolg kann man der GdP in die Schuhe schieben: Ewig hat die Gewerkschaft die Einführung von Winterstiefeln als Wahlausstattung gefordert. Begonnen hat den Prozess noch der damalige Vorsitzende des Bezirkspersonalrates Martin Schilff. Lange hat das Bundespolizeipräsidium – sogar trotz der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Mittel – dafür keine Notwendigkeit gesehen. Tatsächlich wurde zum Beispiel vorgeschlagen, die Kolleginnen und Kollegen sollten einfach zwei Paar Socken anziehen, wenn sie kalte Füße hätten. Doch am Ende konnte sich der Bezirkspersonalrat durchsetzen und seit Ende 2021 sind die Winterstiefel endlich verfügbar. Ein besonderer Dank gebührt hier auch den Haushaltspolitikern, die auf die GdP gehört, Geld zur Verfügung gestellt und in gemeinsamen stetigen Bemühungen ein Umdenken in der Behörde erreicht haben.



GdP-Rechtsschutz
Warum er unverzichtbar ist
  • » Alle um mich herum werden befördert, nur ich trete auf der Stelle! «
  • » Nach einer gesundheitlichen Krise droht mir die Polizeidienstunfähigkeit. Was heißt das für mich? «
  • » Stimmt meine Eingruppierung? «
  • » Ich wurde im Einsatz verletzt. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? «
  • » Gegen mich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Und jetzt? «

Probleme und Fragen können im Dienst immer und überall auftauchen. Und sie nehmen leider zu, denn es sind unruhige Zeiten. Die GdP bietet ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz bei arbeits-, sozial- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im öffentlichen Dienstrecht.
Wichtig: Anders als bei Rechtsschutzversicherungen umfasst der GdP-Rechtsschutz auch Amtsdelikte. Allein im vergangenen Jahr konnte die Rechtsschutzabteilung des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll bei fast 900 neuen Fällen helfen. Gut, einen starken Partner an der Seite zu haben.



Für Tarif und Verwaltung
Sicherheitszulage dynamisieren

Darüber freuen sich viele Monat für Monat: Bereits vor geraumer Zeit hat die GdP eine Sicherheitszulage für Tarifbeschäftigte sowie Verwaltungsbeamtinnen und -beamte erstritten. Da es sich um eine außertarifliche Zulage bzw. Stellenzulage handelt, profitieren diese allerdings nicht von der erstrittenen Anhebung der Entgelte bzw. der Besoldung. Das heißt: Die Inflation macht vor der Sicherheitszulage nicht Halt. Eine Abwertung der Wertschätzung ist aber für die GdP keinesfalls hinnehmbar. Deshalb setzt sich die Gewerkschaft der Polizei nun für die Anhebung der Zulage sowie eine regelmäßige Anpassung der Zulage in Anlehnung an die Anhebung der Tabellenentgelte ein. Gespräche zu diesem Thema hat die GdP bereits aufgenommen.



Berufsanfänger:innen
Kostenfalle Praktikakosten

Im Rahmen des 2. Dienstjahres mD und der unterschiedlichen Module im gD absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter in der Bundespolizei ihre Berufspraktika.
Seit vielen Jahren müssen sich diese – häufig noch jugendlichen – Kolleginnen und Kollegen selbst um eine bezahlbare Unterbringung kümmern. Und das, obwohl aus Fürsorgegründen ein Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft besteht.
Und das Schlimmste: Sie müssen auch noch für den Bund in Vorleistung der Mietkosten gehen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Berufsanfängerinnen und -anfänger mit ihren Anwärterbezügen teilweise vierstellige Beträge vorstrecken müssen.

Die GdP fordert daher ab sofort:
  • Die Bundespolizei muss aus Fürsorgegründen selbst für geeignete Unterkünfte sorgen.
  • Die Bundespolizei tritt als Mieter auf und ist damit Rechnungsadressat.



Meilenstein
Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig!

Im April 2018 hat die GdP sich die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage auf die Fahnen geschrieben. Es folgten mehr als fünf Jahre mit zahllosen Gesprächen mit der Politik, zahllosen Aktionen, zahllosen Zwischenschritten. Zu den Zwischenerfolgen gehörte unter anderem die zweimalige Erhöhung der Polizeizulage in diesem Zeitraum – zunächst 2020 und dann noch einmal 2021. Seitdem ist die Polizeizulage auf 228 Euro pro Monat gestiegen!
Am 16. November 2023 hat der Bundestag dann endlich die Wiedereinführung offiziell beschlossen. Das heißt: Alle, die die Polizeizulage beziehen, bekommen künftig im Ruhestand monatlich bis zu circa 160 Euro mehr!



So nicht!
Mit Minusstunden aus der Krankheit zurück?

2019 hat das Bundesinnenministerium das Bundespolizeipräsidium angewiesen Schichtdienstleistenden Pausenzeiten für versäumten dienstplanmäßigen Dienst aufgrund von Krankheit oder Urlaub abzuziehen. Die Begründung des BMI: Während dieser Zeiten läge „keine Erschwernis“ vor. Die GdP hat dies umgehend als klaren Verstoß gegen das Ausfallprinzip abgelehnt und der GdP-geführte Hauptpersonalrat hat die Mitbestimmung eingefordert.
2021 hat das Bundespolizeipräsidium nach vielen Gesprächen mit GdP-Spitzen zumindest schon einmal eine Verfügung für ein vereinfachtes Verfahren rund um die Pausenanrechnung bei Krankheit, Urlaub oder Dienstabbruch veröffentlicht. Damit wurde auch verfügt, was die GdP von Anfang an gefordert hat und zwar, dass alle denkbaren Konstellationen des Pausenabzugs in einzelnen Musterverfahren gerichtlich überprüft werden sollten.
In der Folge wurde das Thema auch bereits in mehreren Verfahren behandelt. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr die Auffassung der GdP bestätigt. Damit hat das BVerwG ein vorheriges OVG-Urteil aufgehoben und bestätigt, dass durch Krankheit versäumte Arbeitszeit nicht nachgeholt werden muss. Das OVG Koblenz muss nun prüfen, wie die Dienstpläne in ePlan
vorausgeplant werden.



Nötig: Einzelzimmerunterbringung im Grenzeinsatz
Oberste Prämisse muss eine bestmögliche Erholungsphase sein!

Stationäre Grenzkontrollen ziehen grundsätzlich dauerhafte Einsätze nach sich. Die Beamtinnen und Beamten sind in der Regel sieben Tage lang für 12 bis 13 Stunden im Dienst. Sie führen ihre vollständige Einsatzausrüstung mit. Sie haben unter Umständen einen unterschiedlichen Schichtrhythmus. In Doppelzimmern gibt es keine Privatsphäre und keine Möglichkeit ungestört mit der Familie zu telefonieren. Es ist kein Platz vorhanden, um beispielsweise Kleidung zu trocknen. Oft sind keine ausreichenden Waffenverschlussmöglichkeiten da. Für Selbstversorgende gibt es keine Möglichkeit, ungestört auf den Zimmern zu essen und die Lebensmittel ordnungsgemäß aufzubewahren und zu kühlen. Unter diesen Bedingungen sind keine ausreichende Ruhe, gesunder Schlaf und Erholung für die eingesetzten Kräfte möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Einsatzkräfte nicht einmalig für ein paar Tage zum Grenzeinsatz fahren, sondern wiederkehrend mit nur kurzen Unterbrechungen am Heimatort. Die GdP fordert daher, dass bei planbaren Einsätzen mit zwei oder mehr Übernachtungen oder bei Einsätzen in Schichtarbeit oder bei Mitführung der Einsatzausrüstung in den Zimmern oder bei mehrfachen auswärtigen Einsätzen im Kalendermonat mit Übernachtung eine Unterbringung in Einzelzimmern erfolgt.



DP der SB Fortbildung auf A 11 bis A 13g heben
Verantwortung muss honoriert werden

Aufgrund des derzeitigen und absehbaren künftigen Personalaufwuchses bzw. -wechsels – auch wegen der zeitnah hohen Pensionsraten der geburtenstarken Jahrgänge – kommt es weiterhin zur völligen Überlastung der Aus- und Fortbildungsorganisation der Bundespolizei. In Folge dessen kommt der „Dienststelleninternen Fortbildung“ eine immer größer werdende Bedeutung zu.
Dementsprechend hoch ist die Verantwortung der Sachbearbeitenden Fortbildung als Leiterin bzw. Leiter der Teileinheit Fortbildung zu werten. Schließlich ist das polizeiliche Ergebnis vom Stand der Fortbildung und der Qualifizierung der Beschäftigten abhängig.
Die GdP fordert daher, dass der Dienstposten der Sachbearbeitenden Fortbildung bei den Bundespolizeiinspektionen von der Bewertungsebene A 10 bis A 12
Bundesbesoldungsordnung (BBesO) in die Bewertungsebene A 11 bis A 13g BBesO gehoben wird.



Personalratswahlen in der Bundespolizei vom 13. bis 15. Mai 2024
Wählen ist eine Investition in die persönliche Zukunft

Alle vier Jahre finden in der Bundespolizei Personalratswahlen statt. Vom 13. bis 15. Mai 2024 ist es wieder soweit. Es ist das Recht und das Privileg aller Beschäftigten bei diesen Wahlen die eigene Stimme abzugeben – und damit in die persönliche Zukunft zu investieren.
Denn: Nur mit Hilfe einer starken Personalvertretung können die Beschäftigten direkt Einfluss auf anstehende Entscheidungen nehmen. Und somit auf wichtige Fragen des Dienstalltags. Die eigene Stimme abzugeben bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Personalräte werden dadurch legitimiert, dass möglichst viele für sie gestimmt haben. Wer hingegen nicht abstimmt, lässt andere darüber entscheiden, wer die eigenen Interessen vertritt. Dazu kommt ein weiterer Punkt, der wie eine Floskel klingt: Jede Stimme zählt. Und das wie nie zuvor! Das ist definitiv keine Floskel, das ist die Realität. Eine Stimme kann entscheidend sein, ob eine Mehrheit zustande kommt, ob eine Gewerkschaft ausreichend Sitze und damit Gehör erhält. Also: Wählen!



Seit nunmehr drei Jahren gibt es die neue KSA
Weniger Gewicht, mehr Schutz!

Sehr viele Bundespolizeivollzugskräfte kennen das Problem sicher noch: Beim längeren Tragen der Körperschutzausstattung (KSA) wurde diese schwer und drückte an verschiedenen Stellen. Aus diesem Grund hat sich eine Arbeitsgruppe mit den Möglichkeiten befasst, die KSA leichter zu machen. Diese Arbeitsgruppe, in der natürlich auch die GdP vertreten war, hat aber auch viele andere Aspekte mit beleuchtet, zum Beispiel einen ballistischen Schutz und modernste Materialien.

Bestmögliches FEM an den Start bringen
Vor der Vergabe wurde eine Erprobung durchgeführt. Hier waren die Hauptaspekte der Tragekomfort, die Handhabung und die Funktionalität in Einsatzsituationen. Gemeinsam mit der Forschungs- und Erprobungsstelle wurde ein bestmögliches Führungs- und Einsatzmittel (FEM) an den Start gebracht.

Seit 2021 im Einsatz
Seit 2021 profitieren die Beschäftigten der Bundespolizei nun von diesem FEM. Das Ergebnis kann sich wahrlich sehen lassen:
  • Gewicht (Größe L) nur noch 5,2 kg
  • Integrierter ballistischer Schutz VPAM BSW 3 (also gegen 9mm x19)
  • Verbesserter Oberarm- und Schulterschutz
  • Stichschutz (K1)
  • Schlagschutz (W3)
  • Schutz vor Chemikalien, Hitze und flammhemmend (TR KSA 2011 – Teil B)

GdP-Forderung erfüllt
Somit ist wieder eine GdP-Forderung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt worden. Natürlich gab es bei der Einführung der neuen KSA auch einige Problem. Diese konnten aber recht schnell abgestellt werden. Um auch hier weiter vor der Lage zu bleiben, bittet die GdP um Anregungen aus der Praxis an einsatzerfahrungen@gdp-bundespolizei.de.



Nichts Wichtiges verpassen
WhatsApp-Kanäle und ihre Vorteile

Viele kennen es von Social Media-Plattformen: Bei der Flut an Neuigkeiten übersieht man manchmal spannende Infos – obwohl man der entsprechenden Seite folgt. Das kann bei einem WhatsApp-Kanal nicht passieren, denn er wird nicht unübersichtlich. Hier sieht man immer schon in der Übersicht, ob es News im abonnierten Kanal gibt – und auch wieviele. Die Kanäle garantieren Privatsphäre, indem sie die Telefonnummern der Abonnentinnen und Abonnenten nicht preisgeben. Mehr als 50 Millionen Menschen in Deutschland nutzen WhatsApp ohnehin täglich. Wie praktisch ist es da, direkt auf die persönlichen Interessen zugeschnittene Informationen darüber abzurufen. Zum Abonnieren des WhatsApp-Kanals der GdP Bundespolizei | Zoll hier klicken.



WLAN für alle

Die GdP fordert, dass in allen Liegenschaften der Bundespolizei freies Wlan eingerichtet wird.



Das Wort zum Schluss...
Andreas Roßkopf, Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll:

"Ich bin jemand, der gerne mit anpackt und auch gestaltet. Personalratsarbeit und Gewerkschaftsarbeit, gerade in der GdP, geben einem die Gelegenheit, Dinge voranzubringen. Mit den Entscheidungsträgern innerhalb der Behörde, aber auch politisch zu sprechen und zu versuchen, gemeinsam was zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen zu bewegen. Mein Credo ist immer schon gewesen: Nicht nur reden, sondern auch machen! Dabei bemühe ich mich sehr, authentisch zu bleiben, meine Basis nie zu vergessen. Ich bin auch ein Mensch, dem die ehrlichen Worte sehr wichtig sind, auch wenn diese nicht immer beliebt sind. Versprechungen machen, die von vornherein nicht eingehalten werden können, ist nicht mein Ding."
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