Ausgabe 3
Die gedruckte Version der BUNDESPOLIZEITUNG erhaltet Ihr bei Euren Kreisgruppen vor Ort. Hier gibt es alle Themen der dritten Ausgabe auch nochmal zum online Nachlesen in der digitalen Layoutfassung sowie in einer reinen Textfassung – Ihr habt die Wahl, je nachdem, wie es Euch lieber ist.
Bitte abstimmen:
Weitere Ausgaben der BUNDESPOLIZEITUNG?
Dies ist die dritte Ausgabe der BUNDESPOLIZEITUNG. Zeit für eine Umfrage: Die Redaktion möchte gerne wissen, ob die Zeitung künftig eventuell regelmäßig mehrmals im Jahr erscheinen soll.
Zum Abstimmen bitte einfach den WhatsApp-Kanal der GdP Bundespolizei | Zoll abonnieren (s.u.), dort zur Umfrage vom 22. April 2024 scrollen und auf die Option tippen, für die gestimmt werden soll.
Für diejenigen, die sich mit dem Thema WhatsApp-Kanäle noch nicht beschäftigt haben: Wer einen solchen Kanal abonniert hat, erhält relevante Informationen in Form von Textnachrichten, Links, Bildern oder Videos bequem direkt auf WhatsApp. Abonnentinnen und Abonnenten können im Kanal keine Nachrichten senden, sondern ihr Interesse an Inhalten zum Ausdruck bringen, indem sie mit Emojis reagieren. Seit einiger Zeit gibt es zudem die Möglichkeit, über die Kanäle an Umfragen teilzunehmen. Wer auf eine solche Kanalumfrage antwortet, kann den Betreibern in Echtzeit eine Rückmeldung zu bestimmen Themen geben.
Dabei ist der Datenschutz stets gewährleistet, denn: Für andere ist nicht zu erkennen, wer den Kanal abonniert hat, wer welche Emojis postet oder wer wie bei Umfragen abstimmt.
Neuheiten von der Enforce Tac in Nürnberg
Ausblick auf eine im wahrsten Sinne des Wortes „leuchtende“ Zukunft...
Im Februar fand in Nürnberg die Enforce Tac statt. Aufgrund des deutlichen Zuwaches an Ausstellern benötigte die Fachmesse für Behörden mit Sicherheitsaufgaben eine sehr viel größere Fläche als zuvor und erstreckte sich erstmals über drei Messehallen. Die GdP war vor Ort und hat sich die Vielzahl an Neuerungen angeschaut – besonderes Augenmerk lag dabei natürlich für die Gewerkschafter auf der Technik, die in der Bundespolizei genutzt wird. Hier ging es um Waffen, Fahrzeuge, Trainingssysteme, Schutzhelme und auch allgemein um das Thema Bekleidung. Gerade in diesem Bereich gab es einige Innovationen zu sehen, die die GdP auch in ihre Arbeit mit einfließen lassen wird. Besonders faszinierend war eine Warnjacke mit eingebauten Leuchtstreifen. Was zur Zeit noch nach Spielerei aussieht, kann vielleicht schon bald Bestandteil des Bundespolizei-Bekleidungssystems sein. Ein weiteres großes Thema waren Unterwasserroboter bzw. Drohnen. In diesem Themenfeld gibt es auch für die Bundespolizei noch große Entwicklungsmöglichkeiten.
Mehr Flexibilität, mehr Familie, mehr Entscheidungsfreiheit!
Wir brauchen echte Langzeitkonten
Die GdP fordert die Schaffung von echten und für den Polizeidienst geeigneten Langzeitkontenmodellen. Die bisher in der Arbeitszeitverordnung enthaltenen „Langzeitkonten“ mit einer freiwilligen Wochenarbeitszeiterhöhung sind nirgends in operativen Verwendungen erprobt und für die Bundespolizei vollkommen ungeeignet. Die folgenden acht Anregungen hat die Gewerkschaft dazu erarbeitet:
1. Für die Teilnahme am Langzeitkontenmodell darf kein umständliches und bürokratisches Verfahren nötig sein.
2. Die Teilnahme muss auch ohne Arbeitszeiterhöhung möglich sein – es kann auch nur Mehrarbeit oder Überzeitarbeit gebucht werden.
3. Für Zeitgutschriften soll nicht jedes Mal ein neuer Antrag gestellt werden müssen.
4. Zeitgutschriften müssen auch rückwirkend erfolgen (zum Beispiel für einen Kalendermonat).
5. Auch Arbeitszeit aus Reisezeit soll kontierbar sein.
6. Auch Freizeitausgleichsansprüche nach § 11 BPolBG sollen auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden können.
7. Bisherige Zeitguthaben sollen zum Start transferiert werden (maximal 200 Stunden). Bisher von Kappung bedrohte Gleitzeitguthaben sollen transferierbar sein.
8. Es darf keinen Zwangsabbau von Guthaben auf Langzeitkonten geben, Zeitguthaben dürfen nicht dem Anspruch auf Sonderurlaub zur Kinderbetreuung entgegenstehen.
Führungs- und Einsatzmittel
Her mit persönlichen digitalen Funkgeräten!
Die Zunahme von robusten Einsatzlagen und das dazugehörige sogenannte Störerverhalten verlangen von den Führungs- und Einsatzkräften der Bundespolizei eine ständige und sichere Kommunikation untereinander.
Die Kommunikation ist in vielen komplexen Einsatzlagen nur durch eine gezielte 1 zu 1-Ansprache der jeweiligen Führungskraft möglich, um für alle unterstellten Einsatzkräfte eine schnelle Bewertung der Einsatzsituation mit anschließender Umsetzung der Maßnahmen (Befehlsgebung) ohne Informationsverlust zu erreichen. Nur so können unter anderem Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewehrt und Straftaten verfolgt werden.
Die GdP fordert daher, dass die Ausstattungsnachweisung (AN) für die operativen Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei mit persönlich zugewiesenen digitalen Funkgeräten erweitert wird.
Fachkräfte
Jetzt in Azubis investieren!
Die Einstellungsoffensive in der Bundespolizei wirkte sich leider nicht auf die Ausbildungsquote bei den Verwaltungsfachangestellten und in den Kammerberufen aus.
Die GdP sagt: Wer sich seine Fachkräfte von morgen sichern will, muss mit Weitsicht agieren und jetzt in Auszubildende in allen Bereichen der Verwaltung investieren.
Eingruppierung geprüfter Meisterinnen und Meister und der Deutsche Qualifikationsrahmen
Ist „Können“ weniger wert als „Wissen“?
Zu dieser Frage hat die GdP eine klare Meinung: NEIN! Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) wurde entwickelt, um das Bildungssystem transparenter zu machen.
Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen Bildungsbereiche acht Niveaus zu, um die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen. Der DQR wurde am 1. Mai 2013 eingeführt. Dies erfolgte auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz. Bis zum heutigen Tag werden die Niveaus des DQR im Vergütungssystem der Entgeltordnung des Bundes nicht abgebildet. Geprüfte Meisterinnen und Meister sind gemäß Entgeltordnung Bund in die Entgeltgruppen 8 bis 9b eingruppiert. In den allermeisten Fällen bleibt es für die Kolleginnen und Kollegen mit Meisterprüfung bei der Entgeltgruppe 8, während Beschäftigten mit Bachelorabschluss und entsprechender Tätigkeit eine Einstiegsvergütung nach Entgeltgruppe 9b mit ausgezeichneten Entwicklungsmöglichkeiten gewährt wird. Sowohl die Meisterin bzw. der Meister als auch die bzw. der Beschäftigte mit Hochschulabschluss sind gemäß DQR dem Niveau 6 zugeordnet und somit als gleichwertig anzusehen. Wenngleich sich aus den DQR-Ausführungen kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf eine bestimmte Eingruppierung ergibt, setzt die GdP sich auch weiterhin für mehr Wertschätzung und Anerkennung der vielfältigen Kompetenzen der Kolleginnen und Kollegen ein.
Einfach erklärt
Vorteile von Satellitenbüros
Ein Satellitenbüro, manchmal auch Remote Office oder Telework-Office genannt, ist eine kleinere, voll ausgestattete Ergänzung zur Heimat-Dienststelle an einem anderen Standort. Die GdP setzt sich dafür ein, dass die rechtlichen, finanziellen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, um Satellitenbüros in den Dienststellen zu implementieren. Schließlich wird in der heutigen Arbeits- und Dienstwelt das Thema Flexibilität groß geschrieben und auch immer wieder eingefordert.
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf könnten durch die Einrichtung von Satellitenbüros unter anderem längere Reisewege und damit auch Reisezeiten vermieden werden und wichtige kurzfristige Arbeiten, insbesondere beispielsweise das Sichten und Bearbeiten von Posteingängen, wäre gewährleistet.
An Land und auf See
WLAN ist unerlässlich!
In der heutigen, vernetzten Welt ist ein Zugang zum Internet nicht nur für die Kommunikation wichtig, sondern in vielen Situationen unerlässlich. Die GdP fordert daher, dass in allen Liegenschaften der Bundespolizei freies WLAN eingerichtet wird. Das gilt insbesondere für die Ausbildungsstandorte, damit vernünftige Lernmöglichkeiten gegeben sind, und auch für die Einsatzschiffe. Auf letzteren werden Mobilfunkfrequenzen bauartbedingt durch den Stahl bzw. durch die bordeigene Einsatztechnik störanfällig oder teilweise sogar komplett unterdrückt. Mit einem WLAN können diese Probleme umgangen werden.
Gut gemeint, aber schlecht umgesetzt
Dienst. Unfall. Fürsorge?
Die Änderung der Heilverfahrensverordnung vom 9. November 2020 beinhaltet diverse Änderungen, die zu massiven Auswirkungen für die Heilfürsorgeberechtigten bei einem Dienstunfall führten.
Es entstand der Eindruck, dass der Heilfürsorgebereich einfach vergessen wurde und dieser Eindruck hallt bis heute nach. Konkret heißt das, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte bei einem Dienstunfall nicht mehr durch den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) versorgt werden, sondern einen Durchgangsarzt aufsuchen müssen. Zwar erfolgt die ärztliche Behandlung jetzt nach dem Privatpatienten-Modell, aber das bedeutet auch: Erst einmal in Vorkasse gehen und dann die Rechnungen bei der Dienstunfallfürsorgestelle zwecks Kostenerstattung einreichen. Und genau hier liegt das Problem.
Begleiten wir exemplarisch den im Dienst verletzten Anwärter „Pechvogel“ in dieser Situation…
- Pechvogel verletzt sich beim Einsatztraining. Er verdreht sich das Knie.
- Der PÄD überweist den jungen Kollegen zum Durchgangsarzt.
- Ein zeitnaher Termin gestaltet sich in der Praxis nicht immer einfach.
- Aus dem Unfall ergibt sich eine Operation.
- Pechvogel muss bei Rechnungsstellung in Vorleistung gehen.
- Die Kosten betragen mehrere tausend Euro (was bereits in Einzelfällen bei Auszubildenden und Studierenden zur privaten Zahlungsunfähigkeit führte).
- Pechvogel will sich Geld von den Eltern leihen, die können ihm jedoch leider nicht helfen.
- Der Anwärter muss einen Dispo-Kredit mit horrenden Zinsen aufnehmen.
- Pechvogels gestellter Antrag ist aufgrund des komplexen Antragsverfahrens nicht fehlerfrei und sorgt für zusätzliche Zeitverzögerungen.
- Die personell unterbesetzte und zu dieser Thematik nicht fortgebildete
- Abrechnungsstelle (mittlerweile auf die SG Personal der BPOLAFZ übertragen) kann die Anzahl an Anträgen (700 allein im Jahr 2023) nicht fach- und zeitgerecht abarbeiten.
- Die Auszahlung verzögert sich – der betroffene Kollege verschuldet sich.
Damit diese Situation künftig nicht noch viele weitere „Pechvögel“ trifft, fordert die GdP:
- Rechnungsadressat muss der Bund sein und nicht die Betroffenen!
- Einrichtung und Zentralisierung einer Dienstunfallfürsorgestelle in Verbindung mit dem Erstattungsverfahren!
- Dauerhafte Deckung des entsprechenden Haushaltstitels!
Erschwerniszulagen
Dauerbaustelle Novelle EZulV
Die Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) ist eine wahre Dauerbaustelle. Die vor einigen Jahren im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) angepassten Erschwerniszulagen waren für die GdP nur ein erster Schritt. Denn: Die Anpassung war aus Sicht der Gewerkschaft nicht ausreichend. Das heißt: Die folgende „To-Do-Liste“ der GdP für die Politik bleibt bestehen – auch wenn das Finanzministerium kürzlich mitgeteilt hat, dass es aufgrund der angespannten Haushaltslage aktuell keine Möglichkeit einer Anpassung der Zulagen sieht.
- Erschwerniszulagen regelmäßig mit den Grundgehältern erhöhen (Dynamisierung)
- Zulage für Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundesbereitschaftspolizei
- Alternative Ausdehnung des Bemessungszeitraums der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ), so dass die Zulage auch bei Erfüllung der Voraussetzung innerhalb eines Kalendervierteljahrs erreicht werden kann
- Wegfall der zehntägigen Begrenzung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
- Erweiterung des § 16c EZulV auf Rückführungspersonal auf See sowie für mehrtägige Rückführungsmaßnahmen bzw. für Rückführungsmaßnahmen an mehrere Orte
- Erhöhung der Zulage für Angehörige der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE+
- Erhöhung der Zulage für Angehörige der Einheit Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland (PSA), die operativ in ausländischen Einsatzgebieten arbeiten
- Verbesserungen für Entschärferinnen und Entschärfer
- Verbesserungen für Luftfahrzeugführerinnen und -führer, Flugtechnikerinnen und -techniker und Systemoperatorinnen und -operatoren
- Zulage für TMHT-Kräfte (Taktisch-technische Maßnahmen in Höhen und Tiefen)
- Einführung einer Zulage für VP-Führerinnen und VP-Führer (Führung von Vertrauenspersonen)
- Erweiterung der Zulage nach § 22 EZulV auf szenekundige Beamtinnen und Beamte (SKB)
- Weitere Verbesserungen für besondere Bereiche der Direktion 11, zum Beispiel GSG 9
Aktuelle Zahlen des Bundestags
Herausforderungen in der Rückführung
Die Arbeit der Rückführenden in der Bundespolizei ist aus vielerlei Gründen sehr herausfordernd. Das verdeutlicht auch eine aktuelle Antwort des Bundestags auf eine kleine Anfrage für den Jahreszeitraum 2023.
Seit Jahren engagiert sich die GdP daher dafür, die Arbeitsbedingungen der Personenbegleiterinnen und -begleiter Luft (PBL) und anderer Personenbegleiterinnen und -begleiter der Bundespolizei zu verbessern – mit Erfolg. So konnte die Gewerkschaft schon zahlreiche und deutliche Optimierungen in diesem schwierigen Arbeitsumfeld erzielen. Da ist zum Beispiel die Einführung einer Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg zu nennen sowie die im vergangenen Jahr erreichte „Business Class-Regelung“ (s. dazu auch BUNDESPOLIZEITUNG Ausgabe 1|24).
Grundlagen der Demokratie immer schwächer
Es kommt auf uns alle an!
Diese Entwicklung ist beunruhigend: Laut dem Jahresbericht 2023 des Internationalen Instituts für Demokratie und Wahlhilfe werden die Grundlagen der Demokratie in der ganzen Welt immer schwächer. Die Hälfte der Länder verzeichnet einen Rückgang demokratischer Rechte wie Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit. Europa steht im Vergleich (noch) ganz gut da – es behält seinen Status als stabilste Region der Welt. Aber: In vielen Ländern, darunter auch in etablierten Demokratien wie Großbritannien, Österreich oder den Niederlanden, sind Rückschritte zu verzeichnen.
Da stellt sich für Demokratinnen und Demokraten natürlich die Frage: Wie hält man diesen Trend auf? Wie begegnet man diesem Phänomen am besten? Experten sagen: Indem man Demokratie lebt, sie verteidigt! Ein zentrales Element der Demokratie sind freie Wahlen. Zahllose Studien belegen den Schaden von Nichtwählerinnen und Nichtwählern, von einer schlechten Wahlbeteiligung für die Demokratie. Und das gilt im Großen wie im Kleinen, also beispielsweise bei der Bundestagswahl ebenso wie bei den anstehenden Personalratswahlen in der Bundespolizei. Hier sind rund 55.000 Beschäftigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Der Vorteil: Anders als in der Politik sind die Verbesserungen, die die Personalräte für die Beschäftigten erreichen, unmittelbar persönlich spürbar und kommen jeder und jedem konkret zugute. Das haben alle Beschäftigten in der Bundespolizei in den vergangenen Jahren im Dienstalltag erfahren. Dabei gilt: Je höher die Wahlbeteiligung insgesamt und je mehr Zustimmung für die gewählte Gewerkschaft, desto stärker der Personalrat. Denn dann wissen die Behörde und die Politik, dass die Beschäftigten hinter dem Personalrat stehen, dass es sie interessiert, wie es mit ihnen und ihren Arbeitsbedingungen weitergeht, dass sie nicht alles mit sich machen lassen. Übrigens gibt es bei den Personalratswahlen noch einen Vorteil gegenüber der Politik: Es dürfen wirklich alle mitentscheiden, die von den Auswirkungen des Wahlausgangs betroffen sind, auch schon ab 16 Jahren. Das ist ein Privileg, dass sich viele andere 16-Jährige wünschen würden.
Wählen, am besten per Briefwahl: Die GdP appelliert daher an alle Wahlberechtigten, ihre Stimme bei den Personalratswahlen abzugeben. Das geht in der Bundespolizei entweder vom 13. bis 15. Mai direkt oder aber man geht auf Nummer Sicher und macht Briefwahl. Die Einsatzlage und kurzfristige Diensteinteilungen führen oft zu Dienstplanänderungen. Wer Pech hat, kommt vielleicht nicht dazu, seine oder ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben. Zwei weitere Vorteile der Briefwahl: Man kann sie bequem von zuhause aus erledigen und man kann die Briefwahlunterlagen schon seit dem 10. April 2024 anfordern. Alle wahlberechtigten GdP-Mitglieder haben dazu als besonderen Service von ihrer Gewerkschaft eine Wahlanforderungskarte nach Hause geschickt bekommen. Diese muss dann nur noch ausgefüllt und abgeschickt werden und schon kommen die Briefwahlunterlagen nach Hause. Sobald die Briefwahlunterlagen da sind, heißt es dann nochmal: Schnell ausfüllen und abschicken und dann hat man das mit der Wahl schon erledigt, ist damit für sich selbst eingetreten und hat nebenbei auch noch aktiv die Demokratie verteidigt.
Wo soll das hinführen?
Keine Toleranz für Straftäter!
Die GdP fordert mehr Akzeptanz und Vertrauen in polizeiliches Handeln und einen besseren Schutz für Polizistinnen und Polizisten. Sie stellt sich damit vor die Kolleginnen und Kollegen, die sich immer öfter für durchgeführte Maßnahmen rechtfertigen müssen. Jüngstes Beispiel aus dem bahnpolizeilichen Bereich: Ende Februar wurde ein Regionalzug durchsucht, mit dem Fans des Hamburger SV nach einem Spiel des Vereins in Rostock auf dem Rückweg waren. Bei der Aktion suchten die Beamtinnen und Beamten nach mutmaßlichen Gewalttätern, die im September 2023 mit Anhängern von Borussia Dortmund aneinandergeraten sein sollen. Nach dem Einsatz wurden in den Medien kritische Stimmen und Zweifel an der Verhältnismäßigkeit geäußert.
Die Recherchen der GdP haben ergeben, dass die Kolleginnen und Kollegen ihren Job genauso gemacht haben, wie es vorgeschrieben ist. Mehr noch: Sie sind nach GdP-Erkenntnissen absolut besonnen und verhältnismäßig vorgegangen. „Die Identitätsfeststellung der Personen war notwendig, um die Strafverfolgung zu gewährleisten“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei, und ergänzt: „Die Beschuldigten stehen im Verdacht schwere Straftaten begangen zu haben. Das darf nicht toleriert werden. Hier muss der Rechtsstaat das Recht auch durchsetzen dürfen.“
Dass der Einsatzleiter der Maßnahme im Nachgang sogar bedroht wurde, ist für die GdP nicht einmal ansatzweise hinnehmbar und ein Grund zu größter Besorgnis.
Direktabrechnung
Wir brauchen mehr Verträge!
Bereits seit geraumer Zeit besteht die Möglichkeit, dass die Kosten bei Krankenhausaufenthalten von Beihilfeberechtigten direkt mit der Beihilfestelle abgerechnet werden können. Im Falle der Direktabrechnung entfallen für die Beihilfeberechtigten die Vorauszahlung an das Krankenhaus und die Antragstellung, um das Geld erstattet zu bekommen. Bundesweit haben zwar bereits mehrere Krankenhäuser einen entsprechenden Vertrag unterschrieben, die Anzahl ist nach Meinung der GdP aber noch deutlich ausbaubar. Die Gewerkschaft setzt sich daher dafür ein, dass das Bundesverwaltungsamt (BVA) bundesweit mit möglichst vielen Krankenhäusern entsprechende Verträge abschließt.
Kaputt oder weg?
Wichtig zu wissen: Bagatellgrenze geändert!
Jede und jeden Beschäftigten in der Bundespolizei kann es erwischen: Plötzlich ist etwas weg, kaputt oder beschädigt. Verlieren kann man viel, abhandenkommen geht schnell – seien es Ausrüstungsgegenstände, Bekleidungsgegenstände, Verwarnblöcke oder Schlüssel für Dienststellen oder Zutrittsbereiche... Oder ein anderer Schaden ist entstanden.
Bisher galt bei Inregressnahmen von Beschäftigten wegen Verlust von Ausrüstung oder ähnlichem eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Bis zu diesem (Verlust-)Wert konnte auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Beschäftigten verzichtet werden.
Die GdP und ihre Personalräte, die bei Regressforderungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbestimmen und an der Seite der Beschäftigten stehen, hatten beim Bundesinnenministerium seit langem kritisiert, dass diese Bagatellgrenze angesichts der allgemeinen Preissteigerungen viel zu gering sei.
Nun ist es gelungen, dass das Bundesinnenministerium bei Schäden unterhalb des Betrages von 150 Euro regelmäßig den Verzicht auf die weitere Schadensverfolgung gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter annimmt (Erlass vom 20. Februar 2024, B1.30101/1#21).
Wichtig zu wissen: Bei jeder Schadensanzeige das Kästchen für die „Beteiligung des Personalrates“ ankreuzen. So kann der Personalrat prüfen, ob die Ingressnahme gerechtfertigt ist oder nicht und diese dann auch ablehnen. GdP-Mitglieder haben zusätzlich aber auch eine Regressversicherung kostenfrei über ihre Mitgliedschaft.
Arbeitsbedingungen an den Grenzkontrollstellen
Mittlerweile endlich auf einem annehmbaren Stand
Es ist oberste Aufgabe sowohl von Gewerkschaften als auch von Personalräten für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz einzutreten. Seit Beginn der Grenzkontrollen engagieren sich die GdP und die von ihr geführten Personalräte daher natürlich auch in diesem Bereich massiv für bessere Arbeitsbedingungen.
An vielen Kontrollstellen fehlte es wochenlang am Nötigsten, weil die Führung der Bundespolizei seit Jahren nicht die nach dem GISV-Konzept („Grenzpolizeiliche infrastrukturelle Vorsorge an den Landbinnengrenzen“) bekannten, erprobten und erforderlichen Beschaffungen zur sachgerechten Ausstattung von Kontrollstellen vorgenommen hatte. Mit „Bordmitteln“ wurde versucht, Linderung zu schaffen, fehlendes Geld machte die Situation noch schwieriger.
Die GdP setzte sich auch schriftlich bei der Bundesinnenministerin dafür ein, endlich Geld zur Beschaffung von Kontrollequipment und Kontrollstellenausstattung bereitzustellen, die in vielen Bereichen vom Bundespolizeipräsidium aus Kostengründen untersagte Einzelunterbringung der Einsatzkräfte zu gestatten und dafür zu sorgen, dass der Stau bei den Erstattungen von Reisekosten wegen fehlender Finanzmittel aufgelöst wird.
Nicht an allen Kontrollstellen herrschten zur selben Zeit die gleichen Zustände, aber insgesamt bot sich ein Bild mangelhafter Vorbereitung der Führungsspitze der Bundespolizei auf die Einrichtung von Grenzkontrollstellen als anständige Arbeitsplätze. Es gab reichlich Beschwerden über abzustellende Mängel.
In den folgenden Wochen bemühten sich viele Stellen redlich, Abhilfe zu schaffen. Jeder so, wie er gerade konnte, Kontakte hatte, jemanden kannte, Geld vorhanden war... Aber von einheitlichen Standards war man vielfach trotzdem noch lange deutlich entfernt.
Inzwischen sind wir in Sachen Ausstattung und Einrichtung aber auf einem annehmbaren Stand. Nichtsdestotrotz mahnt die GdP nun, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und ab sofort konsequent und kontinuierlich in Verbesserungen zu investieren – in mehr Personal für die Grenzpolizei, fortschrittliche Fahndungsmittel und eine gute Infrastruktur. Damit die Behördenleitung nicht noch einmal so „überrascht“ wird wie im vergangenen Jahr.
Ausbildungsplan mittlerer Polizeivollzugsdienst
Jetzt aktualisieren und anpassen!
Seit 2017 findet regelmäßig der „Runde Tisch“ für eine bedarfsorientierte und moderne Anpassung der Aus- und Fortbildung in der Bundespolizei statt. Eine Kernforderung der GdP ist eine Aktualisierung und Anpassung des Ausbildungsplans (Stand 2001) für den mittleren Polizeivollzugsdienst (mPVD). Das Projekt „Konsolidierung der Aus- und Fortbildung/Nachwuchsgewinnung“ beinhaltet nun ein entsprechendes Teilprojekt. Am 10. Januar 2024 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des BPOLP, der BPOLAK und des BPR beim BPOLP zur Auftaktbesprechung. Aus Sicht der GdP sind unter anderem folgende Fortschritte anzustreben:
- Anpassung der Definition der Quer-schnittsgrundbefähigung einer Beamtin bzw. eines Beamten im mPVD an die Bedarfsträger (Bundespolizeidirektionen und Bundesbereitschaftspolizei)
- Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen der jungen Kolleginnen und Kollegen
- Gezieltere Vorbereitung auf die Erstverwendung, unter anderem durch ein Praktikum auf dem für die Erstverwendung vorgesehenen Zieldienstposten zum Ende der Ausbildung
- Eine möglichst frühzeitige Verteilung der Kolleginnen und Kollegen auf die Zieldienstposten nach sozialen und regionalen Belangen sowie nach dem Leistungsprinzip
- Praxisnahe Ausbildung, Stärkung der Handlungskompetenz und der persönlichen Krisenfestigkeit
- Theoretische Ausbildungsinhalte zu Gunsten von praktischen Inhalten anpassen. Insbesondere durch PTR-Inhalte, Einsatzkommunikation, Eigensicherungsfähigkeiten, Training lebensbedrohlicher Einsatzlagen, Fertigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung und der Polizeilichen Datenverarbeitung (PFAD) sowie Einsatzfahrtraining
- Innovative Ausbildung unter Beachtung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch flexible Ausbildungspläne, neue Lernmethoden (zum Beispiel begleitendes E-Learning) und die Digitalisierung der Ausbildung (unter anderem Ausbau WLAN, Zurverfügungstellung dienstlicher Hardware)
- Bundesweite Einheitlichkeit und Aktualität der Ausbildungsstruktur herstellen (Leistungsabnahmen – Prüfungen – Vermittlungsmethoden). Zusammenführen der Ressourcen in die Aus- und Fortbildungszentren
- Analyse der Ausfallquote im mPVD von aktuell 20 Prozent mit entsprechender Reaktion bei der Revision des Ausbildungsplanes mPVD
- Ausbau der psychosozialen Unterstützung als Hilfestellung für die Auszubildenden
- Anpassung der Nachwuchsgewinnung an die Ausbildungsstrukturen
Neues PEK
Karriere-Booster auch für Tarifbeschäftigte!
In Kürze wird das neue Personalentwicklungskonzept (PEK) für die Bundespolizei in Kraft gesetzt werden. Dieses enthält einige Verbesserungen, die die Möglichkeiten des beruflichen Fortkommens aller Beschäftigter erweitern sollen. So soll beispielsweise die Ausschreibungspraxis dahingehend verändert werden, dass eine einschlägige Berufsausbildung nur noch in den Fällen als obligatorisches Kriterium gefordert werden darf, in denen die Entgeltordnung des Bundes diese tatsächlich zwingend vorgibt – eine Forderung der GdP-Tarifvertreterinnen und -vertreter. Das neue PEK, das als „Rahmen“ für die Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu sehen ist, sieht darüber hinaus die Erstellung eines Konzepts für die Qualifizierung Tarifbeschäftigter vor, welches konkrete Maßnahmen der Entwicklung enthalten wird. Auch hier werden sich die GdP-Tarifvertreterinnen und -vertreter des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium des Inneren und für Heimat zu Gunsten der Beschäftigten einmischen.
Das Wort zum Schluss...
Judith Hausknecht, Vorsitzende Bezirkspersonalrat beim BPOLP und Vorstandsmitglied GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll
"Zur Gewerkschaftsarbeit hat mich meine eigene Unzufriedenheit in meiner dienstlichen Tätigkeit gebracht. Ich habe Schriftstücke unterzeichnet, mit deren Inhalt ich selbst nicht einverstanden war, die ich aber mit den damals vorhandenen Rahmenbedingungen nicht anders entscheiden konnte bzw. durfte. Das wollte ich irgendwann so nicht mehr hinnehmen, sondern habe mich entschieden, mich aktiv einzubringen, um die Rahmenbedingungen zu ändern. Als Vorsitzende des Bezirkspersonalrats beim Bundespolizeipräsidium kann ich das zusammen mit meinem Team und ich bin stolz darauf, die Interessen von inzwischen 55.000 Menschen zu vertreten. Fachlichkeit, Gerechtigkeit und Überzeugung machen mich aus und ich arbeite stets an meiner Gelassenheit."