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Personalakte | § 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L/§ 3 Abs. 6 TV-H setzt das Bestehen einer Personalakte voraus:
„Die Beschäftigten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten.“ Eine Definition des Begriffs enthalten die Tarifverträge nicht, auch keine Regelung über Inhalt oder Führung einer Personalakte. | |
Personalgestellung | § 4 TVöD/TV-L/TV-H regelt eine der neuen Besonderheiten der Tarifverträge des öD. Die Protokollerklärung zu § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H enthält die Definition der Personalgestellung:
"Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten. Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt." | |
Personalrat | Interessenvertretung der Beschäftigten im öD | |
Personalvertretungsgesetz (PersVG) | Jedes Bundesland hat ein eigenes Personalvertretungsgesetz. Für die Bundesbeschäftigten gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Diese Gesetze enthalten Regelungen über die Zuständigkeiten, Aufgaben, Wahlen usw. dieser Personalvertretungen (so genannte Personalräte). | |
Probezeit | Dabei handelt es sich um einen Zeitraum von ca. drei bis sechs Monaten, innerhalb dessen der Arbeitgeber sowohl als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis erproben kann.
§ 2 TVöD/TV-L/TV-H regelt das Nähere zur Probezeit. | |
Protokollerklärung | Sie sind nach dem Willen der Tarifvertragsparteien materieller Bestandteil des Tarifvertrages und haben damit gleichfalls Tarifwirkung. Diese finden sich in den Tarifverträgen des öD und den Entgeltordnungen. | |