Der Zoll ist die Polizei des Arbeitsmarktes
Finanzielle Schäden in Milliardenhöhe zum Nachteil öffentlicher Kassen (Sozialversicherungskassen/Steuerkassen) durch groß angelegte Schwarzarbeit, Buchhaltungstricksereien in der Lohnbuchhaltung, illegale Beschäftigung, massive menschenunwürdige Ausbeutung und Menschenhandel in einer Form, die zum Teil moderner Sklaverei entspricht, sind kriminelle Phänomene auf dem Arbeitsmarkt, die der Zoll bekämpft. Kaum eine Branche, die dem Anschein nach redlich und zuverlässig erscheint, ist davon ausgenommen.
Am Anfang steht oft die Kontrolle. Der Zoll kontrolliert mit seiner Einheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers, den Missbrauch von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie dem Altersteilzeitgesetz, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die ordnungsgemäße Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, die Einhaltung der sich aus Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten und ob Formen der Zwangsausbeutung vorliegen. Diese Kontrollen können anlassbezogen oder auch verdachtsunabhängig erfolgen. Sie münden oft in Ermittlungsverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder in Strafverfahren.
Nicht nur quantitativ hat es erhebliche Änderungen gegeben, sondern auch die Qualität der Aufgaben hat sich deutlich geändert. Inzwischen wird durch die FKS regelmäßig in Ermittlungsverfahren gegen die Organisierte Kriminalität ermittelt. Immer wieder stoßen die Fahnder auf hochkomplexe und international aufgestellte Täterstrukturen und Netzwerke von Firmen, die dem Steuerfiskus und der Sozialversicherung in jedem einzelnen Verfahren Schäden in Millionenhöhe zufügen (z.B. Kettenbetrug, Subunternehmerpyramiden). Auch Formen des Menschenhandels geraten zunehmend in den Fokus der Ermittlungen.