Schmuggelbekämpfung - Kernaufgabe des Zolls
Der Schmuggel von Waren und Barmitteln ist nicht neu. Er ist untrennbar mit der Existenz der politischen Grenzen, enormen geographischen Wirtschafts- und Sozialgefällen sowie verschiedenen Rechtsordnungen und -regelungen verbunden. Dem vielfältigen und sich stetig wandelnden Schmuggel von Waren aller Art, der einzig und allein dem gemeinschädlichen illegalen Gewinnstreben dient, kann man nur mit den polizeilichen Methoden von Kontrollen, Fahndungen und Ermittlungen begegnen. Seit Jahrtausenden werden deshalb die Grenzen von Staaten durch ihre Behörden überwacht und kontrolliert und die Schieber, Schmuggler und Hehler gejagt. Der Zoll hat also eine sehr lange Behördentradition in diesem polizeilichen Aufgabenfeld.
Auf Waren werden seit ewigen Zeiten an den Grenzen Zölle und Steuern erhoben. Hinzu kommt noch die Überwachung der Herstellung, der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr sowie der Handel mit hochsteuerbaren Waren. Neben diesen steuerlichen Überwachungsaufgaben soll zudem durch Zollkontrollen und Ermittlungen und Fahndungen verhindert werden, dass verbotene oder beschränkte Waren ein-, aus- oder durchgeführt werden. Heute kommen noch im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strenge Beschränkungen bei den grenzüberschreitenden Barmittelverkehren hinzu. In all diesen Waren- und Barmittelverkehren liegen also immer latente Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die weit über die verwaltende Zoll- und Steuererhebung hinausgehen.
Die Bekämpfung des Rauschgift-, Waffen-, Kriegswaffen-, Zigaretten- oder Arzneimittelschmuggels, der Geldwäsche, der Embargoverstöße, der Marken- und Produktpiraterie, der Terrorismusfinanzierung u.v.m. sind die zentralen polizeilichen Aufgaben des Zolls, die unverzichtbarer und wesentlicher Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur sind.