Die Kriminalpolizei des Zolls
Die Bekämpfung von Rauschgift-, Waffen-, Zigaretten-, Tabak- und Arzneimittelschmuggel, Geldwäsche, Außenwirtschaftskriminalität, Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Marken- und Produktpiraterie, Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung und auch die Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus sind Aufgaben des Zolls, die nicht nur im Rahmen von Kontrollen sichergestellt werden können. Neben den Zollkontrollen sind oft umfangreiche strafprozessuale Ermittlungen, wie Festnahmen, Vernehmungen, Durchsuchungen, Sicherstellungen und Auswertungen von Beweismitteln, Observationen, Telekommunikationsüberwachungen, Einsatz von verdeckten Ermittlern u.v.m. erforderlich. Solche Ermittlungen – oft auch im Wege internationaler Zusammenarbeit – schließen sich nicht selten an die erfolgreichen Maßnahmen der Kontroll- und Streifenbeamten von Zoll und Polizei an, führen aber auch oft erst zu solchen erfolgreichen Kontrollen und Festnahmen am Ende zumeist umfangreicher Ermittlungen. Die offene und verdeckte Informationsgewinnung im Zollfahndungsdienst erfolgt nicht nur durch die Auswertung der Kontrollen und der Ermittlungen. Auch Markbeobachtung oder die gezielte und verdeckte Abschöpfung von Informanten sowie viele Hinweise benachbarter Behörden im In- und Ausland sind Wege zur Gewinnung von strafrechtlich relevanten und verdachtsbegründenden Informationen. Diese Aufgabe ist für die Kriminalitätsbekämpfung im Zoll sehr entscheidend, denn die Kriminalität im Zuständigkeitsbereich des Zolls wird in der Regel nicht durch Dritte angezeigt, sodass die Zollfahndung nicht nur die Täter, sondern zunächst oft erst die Tat suchen muss.
Die Notwendigkeit, Schmuggel und Zollkriminalität wirksam zu bekämpfen, wurde schon im Gründungsgedanken der Zollfahndung gesehen, mit dem am 24.12.1919 durch Erlass des Reichsfinanzministeriums die Vorläuferbehörden der heutigen Zollfahndung gegründet wurden. Sie bestanden damals aus erfahrenen Zollgrenzaufsehern, ehemaligen Offizieren der Streitkräfte und Kriminalpolizisten. Der Zollfahndungsdienst arbeitet bis heute auf hohem Niveau und ist mit seinen kriminalpolizeilichen Ermittlungen in Deutschland sogar seit Jahren unter den "Tabellenführern" im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Hierzu verfügt er neben den Ermittlungsbeamten auch über derzeit neun Spezialeinheiten, die den SEK (ZUZ) bzw. MEK (OEZ) der Landespolizeibehörden entsprechen sowie über Einheiten zum Zeugenschutz und andere spezielle Einheiten, die ebenfalls zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.