Der Streifen- und Kontrolldienst des Zolls
Der Zoll überwacht und kontrolliert den grenzüberschreitenden Waren- und Barmittelverkehr. Dabei steht die Zoll- und Steuererhebung genauso im Fokus der Zollkontrollen, wie die Bekämpfung von Geldwäsche, Schmuggel, Steuerstraftaten, Außenwirtschaftskriminalität, Markenpiraterie und Terrorismusfinanzierung.
Die Streifen- und Kontrollbeamten verrichten ihren Dienst sowohl an den EU-Außengrenzen und im Binnenland, wozu auch die Grenzen zu den EU-Nachbarstaaten gehören. Unterschiedliche Steuersätze und die Tatsache, dass auch Drogen, Zigaretten, Waffen, Geld und andere Waren über die Binnengrenzen geschmuggelt werden, machen risikoorientierte und stichprobenweise Kontrollen auch an den Binnengrenzen an den deutschen Grenzen der EU notwendig. EU-Außengrenzen haben wir nur noch zur Schweiz, die Seegrenze und die internationalen See- und Flughäfen.
Die Sicherung der Grenzen im Hinblick auf die latenten Gefahren, die den internationalen Waren- und Barmittelverkehren innewohnen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Kontrolleinheiten, deren Arbeit (Kontrollen, Fahndungen, Zugriffe, erste Sicherungs- und Auswerteangriffe sowie Ermittlungen vor Ort) sich kaum von der Polizei unterscheidet. Dass diese Kontrollen auch im Binnenland auf Autobahnen, Fernstraßen, Zügen und anderen Beförderungswegen notwendig sind, ist dem Umstand geschuldet, dass man durch Schengen und den Binnenmarkt die ständigen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft hat und stattdessen die Kontrollen im Rahmen einer Risikoverteilung für die Täter an jeden beliebigen Ort verlegt hat. So können auch fernab von EU-Außengrenzen Zollbeamte im Wege der Streife zeitlich und örtlich begrenzt kontrollieren, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung nach dem gemeinschaftlichen Zollrecht oder dem Zollverwaltungsgesetz unterliegen, von Personen oder in Beförderungsmitteln mitgeführt werden.